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Unternehmensrecht
Aktuelle Regeln zur Auszahlung von Arbeitslosengeld
in Frankreich
April 2025, Epp Rechtsanwälte Avocats
Arbeitsrecht in Frankreich
Arbeitgeber in Frankreich, die erwägen, das Arbeitsverhältnis mit einem Ihrer Mitarbeiter zu beenden, sollten sich vor eventuellen Verhandlungsgesprächen unbedingt genau über die geltenden Regelungen in Bezug auf Arbeitslosengeldansprüche informieren. Die Art der Beendigung wirkt sich erheblich auf die späteren Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zahlung von Arbeitslosengeld aus, was sein Handeln im Zuge einer eventuellen Vertragsbeendigung beeinflussen wird.
Generell gilt, dass alle Arbeitnehmer, die ihre Anstellung unfreiwillig verlieren, Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können.
Die Arten der Beendigung des Arbeitsvertrags, die einen solchen Anspruch begründen, sind Folgende:
- Arbeitgeberkündigung: Bei einer durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Achtung, dies ist bei einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer nicht der Fall.
- Aufhebungsvertrag: Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags im Einvernehmen beider Parteien hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, es kann jedoch – je nach Höhe der ausgehandelten Entschädigung, die dem Arbeitnehmer in diesem Zuge zufließt – eine Sperrfrist zur Anwendung kommen.
Eine weitere Bedingung zur Auszahlung von Arbeitslosengeld ist die Dauer der vom Arbeitnehmer geleisteten Beitragszahlungen. Ein Arbeitnehmer muss somit nachweislich binnen der letzten zwei Jahre mindestens 6 Monate bzw. 910 Stunden gearbeitet haben. Der Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld hängt unter anderem vom Alter und vom Beschäftigungszeitraum der betroffenen Person ab.
Die Höhe der Arbeitslosengeldzahlungen wird anhand eines Referenzzeitraums des zuvor erhaltenen Einkommens berechnet. Die genaue Dauer dieses hierfür verwendeten Referenzzeitraums hängt ebenfalls vom Alter des Arbeitnehmers ab. Der derzeitige Mindestbetrag beläuft sich auf 31,97 € brutto pro Tag, der Höchstbetrag liegt bei 274,80 € brutto pro Tag. Hierbei darf die Zahlung nicht mehr als 75 % des Referenztagesgehalts betragen.
Wenn Sie sich genauer zu diesem Thema informieren wollen, lesen Sie hier weiter: https://rechtsanwalt.fr/arbeitslosengeld-in-frankreich-2025-regelungen-anspruch-und-bezugsdauer/
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