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Steuern & Wirtschaftsprüfung
Besteuerung von Kundengeschenken 2024
in Frankreich
November 2024, Cabinet Baeumlin
In der Vorweihnachtszeit möchten Unternehmen ihren wichtigsten Kunden womöglich etwas schenken. Für diese Geschenke gelten besondere steuerliche Regeln.
Das Jahresende kann eine gute Gelegenheit sein, Ihren wichtigsten Kunden ein Geschenk zu machen, um ihnen für ihr Vertrauen zu danken und die Geschäftsbeziehung zu festigen. Aber Vorsicht: Achten Sie darauf, dass Sie sich an die französischen Steuervorschriften halten, um das Risiko einer Steuernachzahlung zu vermeiden.
Rückerstattung der Mehrwertsteuer in Frankreich
Die Mehrwertsteuer auf Kundengeschenke ist abzugsfähig, wenn es sich um Güter von geringem Wert handelt, d.h. wenn der Einzelwert des Geschenks im Jahr 2024 einen Betrag von 73 € (inkl. MwSt.) pro Jahr und pro Empfänger nicht übersteigt. Dabei ist zu beachten, dass die Steuerbehörde in diesen Wert auch die vom Unternehmen zu tragenden Vertriebskosten einbezieht.
Abzugsfähigkeit vom steuerlichen Ergebnis
Kundengeschenke stellen eine vom steuerbaren Gewinn abzugsfähige Aufwendung dar, sofern sie im unmittelbaren Interesse des Unternehmens gewährt werden und ihr Preis angemessen ist.
Wichtiger Hinweis: Sie müssen den Nutzen der Kundengeschenke für Ihr Unternehmen nachweisen (z.B. Kundenbindung) und die Empfänger namentlich benennen können. Es ist daher ratsam, alle erforderlichen Belege (Rechnungen, Kundennamen usw.) aufzubewahren.
Erklärungspflicht
Wenn der Gesamtbetrag der Kundengeschenke in einem Geschäftsjahr 3.000 € übersteigt, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die Kundengeschenke zu deklarieren, andernfalls kann ein Bußgeld verhängt werden. Von dieser Verpflichtung betroffen sind in Frankreich ansässige Unternehmen, die eine gewerbliche oder kaufmännische Tätigkeit ausüben und der Einkommensteuer nach dem normalen Steuerverfahren unterliegen, sowie Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen. In der Praxis müssen Einzelunternehmen ein spezielles Feld in der Anlage Nr. 2031 bis zu ihrer Abschlusserklärung ausfüllen. Gesellschaften müssen ihrer Abschlusserklärung die detaillierte Gemeinkostenaufstellung Nr. 2067 beifügen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem deutschsprachigen Steuerberater in Frankreich.
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