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Steuern & Wirtschaftsprüfung
Ende der administrativen Duldung bei der Besteuerung
von möblierten Ferienunterkünften in Frankreich
September 2024, Cabinet Baeumlin
Der französische Conseil d’Etat (oberstes französisches Verwaltungsgericht) hat die administrative Duldung aufgehoben, die es ermöglichte, die verschärften Besteuerungsregeln für die Vermietung von nicht klassifizierten möblierten Ferienunterkünften für die Einkünfte 2023 nicht anzuwenden.
Die Einkünfte aus der möblierten Vermietung gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (BIC), sofern sie einkommensteuerpflichtig sind. Bisher kam das sogenannte Micro-BIC-System für nicht klassifizierte Ferienunterkünfte zur Anwendung, wenn der Umsatz vor Steuern aus dieser Tätigkeit einen Betrag von 77.700 € nicht überstieg. Außerdem wurde ein Pauschalabschlag in Höhe von 50 % der entstandenen Kosten gewährt. Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurde jedoch für die Besteuerung der Einkünfte ab dem Jahr 2023 diese Schwelle von 77.700 € auf 15.000 € und der Pauschalabzug von 50 % auf 30 % gesenkt. Dies bedeutete, dass Vermieter, die aufgrund dieser Verschärfung vom Mikro-BIC-System zum normalen System wechselten, nachträglich eine kaufmännische Buchführung erstellen mussten.
Hinweis: Für klassifizierte Ferienunterkünfte und für Gästezimmer bleibt die Umsatzschwelle bei 188.700 € und der Pauschalabschlag bei 71 %.
Da diese Änderung jedoch auf einen Fehler bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes zurückzuführen ist, hat die französische Steuerverwaltung den Vermietern, die dies wünschten, die Beibehaltung der alten Anwendungsmodalitäten des Micro-BIC-Systems für die Einkünfte des Jahres 2023 gestattet.
Der Conseil d’Etat hat diese Duldung nun aufgehoben, denn die Verwaltung „hat das Gesetz in inkompetenter Weise ergänzt“, so die Richter.
Hinweis: Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf Vermieter, die in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023, die im Frühjahr eingereicht wurde, von der administrativen Duldung Gebrauch gemacht haben. Die Einkünfte des Jahres 2024 dürften jedoch von der Verschärfung der Besteuerungsregeln betroffen sein, sofern keine weitere Gesetzesänderung erfolgt… Vermieter sollten daher ihre Belege aufbewahren, um gegebenenfalls ihre Aufwendungen in tatsächlicher Höhe abziehen zu können.
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