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Steuern & Wirtschaftsprüfung
Verschärfung der Besteuerung von Großunternehmen
durch das französische Haushaltsgesetz 2025
April 2025, Cabinet Baeumlin
Um die Staatsfinanzen um 50 Mrd. Euro zu sanieren und bis 2025 ein Staatsdefizit von 5,4 % zu erreichen, belastet das französische Haushaltsgesetz die französischen Großunternehmen durch die Einführung neuer Steuern.
Um einen Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen zu leisten, werden die größten französischen Unternehmen im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2025 besonders in die Pflicht genommen.
Einführung neuer Steuern
So müssen Großunternehmen für ein Jahr eine Sonderabgabe auf ihren Gewinn entrichten, die bei einem Umsatz zwischen 1 und 3 Mrd. € 20,6 % und bei einem Umsatz von über 3 Mrd. € 41,2 % beträgt. Sie wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Körperschaftsteuer berechnet, die in den Jahren 2024 und 2025 zu zahlen ist (Geschäftsjahr mit Abschlussstichtag zum 31. Dezember). In der Praxis erfolgt die Entrichtung dieser Sonderabgabe in Form einer Vorauszahlung von 98 % zusammen mit der letzten Körperschaftsteuervorauszahlung, die für die meisten Unternehmen am 15. Dezember 2025 fällig ist. Der eventuelle Restbetrag ist bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer zu begleichen, d. h. in der Regel am 15. Mai 2026.
Darüber hinaus sind Großunternehmen (Umsatz ≥ € 1 Mrd.) von der Einführung einer Steuer von 8 % auf Kapitalherabsetzungen infolge des Rückkaufs eigener Aktien betroffen.
Des Weiteren wird eine neue jährliche Abgabe für Unternehmen mit einem Fuhrpark von mindestens 100 leichten Fahrzeugen (Pkw und Nutzfahrzeuge) eingeführt, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Leasingnehmer sind. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, ihrer Verpflichtung zur Anschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge nachzukommen.
Schließlich werden Verlustvorträge von mehr als 2,5 Mrd. € vorübergehend begrenzt.
Änderung verschiedener Steuergutschriften
Das Haushaltsgesetz enthält mehrere Änderungen in Bezug auf Steuergutschriften für Unternehmen. So werden ab dem 15. Februar 2025 bestimmte Ausgaben von der Steuergutschrift für Forschungsausgaben ausgeschlossen (Patente, Sortenschutzzertifikate, Technologieüberwachung) oder weniger gut berücksichtigt (Senkung des Pauschalsatzes zur Bestimmung der Betriebskosten, Ende des erhöhten Satzes für sogenannte „junge Doktoren“).
Für KMU wird die Steuergutschrift für Innovationen bis Ende 2027 verlängert, auch wenn der Satz ab dem 1. Januar 2025 von 30 % auf 20 % gesenkt wird.
Schließlich werden die Steuergutschrift für die Ausbildung von Führungskräften und die Steuerermäßigung für die Mitgliedschaft in einer anerkannten Verwaltungsorganisation abgeschafft.
Frz. Gesetz Nr. 2025-127 vom 14. Februar 2025, JO vom 15. Februar 2025
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