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Steuern & Wirtschaftsprüfung
Die wichtigsten Maßnahmen des französischen Haushaltsgesetzes 2025
Mai 2025, Cabinet Baeumlin
Das Haushaltsgesetz 2025 wurde in Frankreich mit einigen Wochen Verspätung Mitte Februar dieses Jahres verabschiedet. Es ändert mehr oder weniger grundlegend die Regeln für die Besteuerung von Unternehmen und ihren Leitungsorganen. Nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes:
Neufestsetzung der Einkommensteuertabelle
Um die Kaufkraft der Franzosen zu erhalten und der Inflation Rechnung zu tragen, wird die Tabelle für die Einkommensteuer 2024, die 2025 zu zahlen ist, um 1,8 % angehoben.
Hinweis: Für Personen mit hohem Einkommen (250.000 € für Alleinstehende und 500.000 € für Paare) wird ein neuer Beitrag erhoben, um eine Mindestbesteuerung von 20 % des Einkommens im Jahr 2025 zu gewährleisten.
Aufschub der Abschaffung der CVAE
Die ursprünglich bis 2027 geplante schrittweise Abschaffung der sogenannten Steuer auf den Mehrwert der Unternehmen CVAE (Teil der französischen Gewerbesteuer) wird auf die Jahre 2028 und 2029 verschoben, um 2030 vollständig abgeschafft zu werden. Dies bedeutet eine Verschiebung um drei Jahre.
Eine Besonderheit für 2025 ist, dass die Senkung der CVAE aufgrund der verspäteten Verabschiedung des Haushalts zur Anwendung kommt, aber eine zusätzliche Abgabe eingeführt wird, um dies auszugleichen. Diese Besteuerung führt zu einer einmaligen Vorauszahlung in Höhe von 100 %, die spätestens am 15. September 2025 zu leisten ist, und zur endgültigen Festsetzung spätestens am 5. Mai 2026 zusammen mit der Abgabe der Erklärung Nr. 1329-DEF.
Hinweis: Diese Vorauszahlung wird auf der Grundlage der CVAE berechnet, die für die Zahlung der zweiten CVAE-Vorauszahlung berücksichtigt wird, die ebenfalls am 15. September 2025 fällig ist, d.h. auf der Grundlage der CVAE 2024 für ein Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2025 endet.
Ende der Bescheinigung über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Baumaßnahmen an Wohnungen in Frankreich
Bisher war es für die Inanspruchnahme des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für bestimmte Baumaßnahmen (Verbesserung, Umbau, energetische Sanierung…) an Wohnungen, die älter als zwei Jahre sind, erforderlich, dass der Kunde dem Leistungserbringer eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass die Bedingungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes erfüllt sind (Art der Arbeiten, Alter der Wohnung…).
Ab dem 16. Februar 2025 wird diese Bescheinigung durch einen Vermerk auf dem Kostenvoranschlag oder der Rechnung ersetzt.
Hinweis: Kostenvoranschläge und Rechnungen müssen vom Leistungserbringer zu Buchhaltungszwecken aufbewahrt werden. Eine Kopie ist vom Kunden 5 Jahre lang aufzubewahren.
Mehr Sicherheit für Kassensoftware
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die Verkäufe oder Dienstleistungen an nicht gewerbliche Kunden tätigen und sich dafür entschieden haben, diese mit einer Kassensoftware zu erfassen, müssen grundsätzlich eine sichere Software verwenden. Zum Nachweis der Konformität ihrer Software konnten sie bisher ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle oder eine individuelle Bescheinigung des Software-Herstellers vorlegen.
Seit dem 16. Februar 2025 ist eine Bescheinigung des Software-Herstellers nicht mehr ausreichend. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie im Besitz eines Zertifikats sind. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten sie sich umgehend mit dem Hersteller der Software in Verbindung setzen.
Hinweis: Das Fehlen des Zertifikats kann mit einer Geldbuße von 7.500 € geahndet werden.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder wünschen Beratung? Wir sind gerne für Sie da!