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Unternehmensverwaltung

Unternehmensverwaltung in Frankreich

Unternehmensverwaltung

Die FFU-Partner Unternehmensverwaltung beraten und begleiten Unternehmen, die mit einer schlanken administrativen Struktur und geringem Kostenaufwand ihr Unternehmen oder ihre Arbeitnehmer in Frankreich verwalten möchten.

Dabei bietet unser Partner Ihnen Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  • Personalverwaltung in Frankreich

    Bei der Einstellung von Mitarbeitern sind einige Formalitäten zu erledigen.

    Das Unternehmen ist in Frankreich bei den Trägern der Sozialversicherung anzumelden, damit die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer korrekt abgeführt werden können: In Frankreich gibt es viele verschiedene Kassen, an die jeweils gesondert ein bestimmter Abgabensatz vom Bruttogehalt abzuführen ist.

    Daneben führt der FFU-Partner auch die verpflichtende Anmeldung des Arbeitnehmers bei einer Zusatzkrankenversicherung und bei der Vorsorgeversicherung sowie bei der Arbeitsmedizin durch.

    Die Sozialabgaben werden, falls gewünscht, direkt durch den Dienstleister monatlich abgeführt, so dass der Arbeitgeber keine eigene Verwaltung für die regelmäßige Überweisung der Beiträge vorhalten muss.

    Auch die monatliche Erstellung der Lohnzettel nach französischen Vorschriften, gerne auch mit deutscher Übersetzung, wird erstellt.

  • Unternehmensverwaltung / Unternehmenssitz in Frankreich

    Unser FFU-Partner gewährt kostengünstig einen repräsentativen Unternehmenssitz mit Besprechungsmöglichkeiten.

    Eingehende Post wird entgegengenommen und online weitergeleitet, bei administrativen Pflichten nach Rücksprache auf Wunsch auch erledigt.

    So werden die Kosten für Miete und eigenes administratives Personal in Frankreich vermieden.

  • Umsatzsteuer in Frankreich

    Unser FFU-Partner kümmert sich um die Umsatzsteueranmeldung in Frankreich. Unter anderem beantragt er eine französische Umsatzsteuer-ID für Ihr Unternehmen, macht Mehrwertsteuer-Guthaben gegenüber dem französischen Finanzamt geltend und veranlasst die verschiedenen Intrastat-Meldungen.

  • Entsendung nach Frankreich

    Vor der Entsendung eines Arbeitnehmers nach Frankreich sind verschiedene Formalitäten zu erfüllen, unter anderem die Erklärung auf dem sogenannten A1-Formular.

    Diese und andere Leistungen bietet der FFU-Partner für Sie in deutscher Sprache an.

Unsere Experten zum Fachbereich Unternehmensverwaltung

 



FFU ist eine Informationsplattform, die eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

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