Unternehmensrecht in Frankreich
Die FFU-Partner Unternehmensrecht beraten und begleiten kompetent und in deutscher Sprache Unternehmen, die auf dem französischen Markt tätig sind oder die den Zugang auf den französischen Markt herstellen möchten.
Trotz zahlreicher Harmonisierungen innerhalb der Europäischen Union bestehen nach wie vor gerade im Wirschaftsrecht zwischen Frankreich einerseits und Deutschland, Österreich sowie der Schweiz andererseits noch erhebliche Unterschiede, die es bei einem Vertrieb in Frankreich zu beachten gilt.
Insbesondere das französische Arbeitsrecht weicht meistens erheblich von den Regelungen in Nachbarländern ab. Es ist wichtig, sich mit diesen Unterschieden vor der Beschäftigung eines Arbeitnehmers in Frankreich vertraut zu machen, da das französische Arbeitsrecht in seinen wesentlichen Vorschriften auch dann Anwendung findet, wenn im Arbeitsvertrag eine andere Vereinbarung steht.
Am auffälligsten sind die Unterschiede bei der Arbeitszeit sowie bei der Beendigung des Arbeitsvertrages (z.B.: personenbedingte Kündigung): In Frankreich gilt zum Beispiel im Prinzip noch die “35-Stunden-Woche” und eine Kündigung darf in der Regel nur nach dem Durchlaufen eines spezifischen Kündigungsverfahrens ausgesprochen werden.
Oft ist die Anstellung eines Arbeitnehmers die erste Stufe der Bearbeitung des französischen Marktes.
Nach einer ersten Ausweitung der Umsätze in Frankreich kann es aber aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein, eine Unternehmensgründung in Frankreich zu erwägen. Dies ist kostengünstig möglich und kann zahlreiche Risiken vermeiden, sowohl in steuerlicher Hinsicht (Stichwort: Doppelbesteuerung) als auch betreffend arbeitsrechtliche Klagen der in Frankreich tätigen Mitarbeiter.
Zusehends immer wichtiger ist im europäischen Kontext das Wettbewerbsrecht. Gegen wettbewerbsrechtliche Klagen von Konkurrenten sollte man stets gewappnet sein und auf eventuelle “Abmahnschreiben” in geeigneter Form antworten.
Das Vertreiben eines guten Produkts zu attraktiven Konditionen genügt leider oft nicht, um sichere Umsätze zu realisieren, wenn die Zahlungsmoral bei den Kunden nicht optimal ist: Hierfür gibt es bewährte und teils standardisierte Vorgehensweisen, die wir Ihnen im Bereich Forderung und Vollstreckung gerne aufzeigen möchten.