Webinare
Präsentationsunterlagen:
Einstellung und Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich – von A bis Z
Konkreter Ablauf und Praxistipps für Arbeitgeber mit oder ohne Sitz in Frankreich
Live-Webinar vom 13. Oktober 2023
De Haan Consulting, EPP Rechtsanwälte Avocats, Roederer
Gliederung:
I. Einstellung von Personal in Frankreich
- Fragestellungen bei der Einstellung eines Mitarbeiters
- Wie stelle ich einen Mitarbeiter ein? Einstellungsprozess in 7 Schritten
- Welche Kosten sind mit der Personalbeschaffung verbunden?
- Interkulturelle Unterschiede
- Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten?
- Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag?
- Tarifvertrag
- Einstufung des Arbeitnehmers
- Probezeit
- Festlegung der Arbeitszeit
- Vergütung & Tätigkeitsbeschreibung
III. Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
- In welchem Land sind die Sozialabgaben zu zahlen?
- Registrierungen und Anmeldungen
- Zusatzversicherungen
- Personalverwaltung
IV. Versicherung: Welche Zusatzversicherungen sind für französische Arbeitnehmer vorgeschrieben?
I. Einstellung von Personal in Frankreich
1. Fragestellungen bei der Einstellung eines Mitarbeiters:
- Wie stelle ich einen Mitarbeiter ein?
- Welche Kosten sind mit der Personalbeschaffung verbunden?
- Wie steht es mit den interkulturellen Unterschieden?
2. Wie stelle ich einen Mitarbeiter ein?
Arten von Arbeitsverträgen:
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Zeitarbeit (frz. „Intérim“ – Arbeitnehmerüberlassung)
- CDD („contrat à durée déterminée“)
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- CDI („contrat à durée indéterminée“)
Einstellungsprozess in 7 Schritten:
Dauer: etwa 2-3 Monate bis zur Unterschrift des Arbeitsvertrages
- Schritt: Stellenbeschreibung verfassen, Rücksprache mit dem Unternehmen
- Schritt: Bewerber finden (Netzwerke, Direktansprache, Anzeige setzen) und Vorauswahl treffen
- Schritt: Bewerbungsgespräche führen
- Schritt: Personalanalyse in Form einer Personalakte
- Schritt: Vorstellen der Personalakten
- Schritt: Bewerbungsgespräche mit dem Unternehmen organisieren und Entscheidungsfindung
- Schritt: Betreuung während der Einarbeitungsphase
3. Welche Kosten sind mit der Personalbeschaffung verbunden?
Wie in Deutschland existieren diverse Alternativen:
- Anzeigenaufgabe über Jobboards
- „Pôle Emploi“ („Agentur für Arbeit in Frankreich“)
- Keine Kosten
- „APEC“ („Agence Pour l’Emploi des Cadres“/ „Agentur für Führungskräfte/leitende Angestellte“)
- Keine Kosten, sofern das einstellende Unternehmen in Frankreich (Bsp.: mit einer selbstständigen Filiale) registriert ist
- „Zeitarbeit“ („Travail Temporaire“ oder „Intérim“), inklusive der Tätigkeit eines „cabinet de placement“ = Arbeitnehmerüberlassung
- Kosten: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag („Intérim“) mit angepasstem Koeffizienten (z.B. Stundenlohn multipliziert mit Koeffizienten 2) oder
- Honorar bis zu 18 % des Jahresbruttogehalts als einmalige Zahlung (oftmals auf reiner Erfolgsbasis)
- „Cabinet de Recrutement“: Personalberater / Headhunter
- Kosten: bis zu 25 % des Jahresbruttogehalts (deckt Personalsuche während der Such-, Vorstellungs- sowie Einstellungsphase und umfasst Garantieleistungen)
4. Interkulturelle Unterschiede
Wichtig: kulturelle Unterschiede zwischen den DACH-Ländern und Frankreich
- Falsche Herangehensweise führt zu Verständnisproblemen und möglichen Hindernissen
- Wesentlicher Aspekt: Bewusstsein beider Parteien für die Unterschiede – im Idealfall dieselbe Sprache sprechen und vor allem dieselbe und unternehmenseigene Kultur leben
II. Arbeitsvertrag in Frankreich: Worauf Sie achten sollten – Erstellung eines Arbeitsvertrages in 7 Schritten
1. Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten?
- Grundregel: Rechtswahl
- Grenzen: Schutzvorschriften des Staates, in dem/von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet
- Sprache
2. Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag?
- Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags: immer möglich
- Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags:
- nur in Ausnahmefällen möglich
- Keine grundlose Befristung
3. Tarifvertrag
- > 500 allgemeinverbindliche Tarifverträge
- Ermittlung des anwendbaren Tarifvertrags
- Haupttätigkeit des Unternehmens
- in bestimmten Fällen (z.B. Entsendung): Die vom entsandten Arbeitnehmer tatsächlich verrichtete Tätigkeit
- Enthält wesentliche Bestimmungen (Mindestlohn, Einstufung, Arbeitszeit, Probezeit, Kündigungsfrist, …)
4. Einstufung des Arbeitnehmers
5. Probezeit
6. Festlegung der Arbeitszeit
7. Vergütung
- Mindestlohn
- Gesetz -> seit 01.05.2023 = 11,52 € brutto / Std.
= 1.747,20 € brutto / Monat (35 Std. / Woche)
- Tarifvertrag -> abhängig von Einstufung und Arbeitszeit
- Variable Vergütung
- In einem separaten Schreiben festzulegen (Empfehlung)
- Ziele zwingend am Anfang des Jahres vom Arbeitgeber festzulegen
- Home Office
- Kostenerstattung
- Nutzungsentschädigung („indemnité de sujétion“)
III. Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
1. In welchem Land sind die Sozialabgaben zu zahlen?
- Grundsatz bei 100% Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat:
-> Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt
2. Registrierungen und Anmeldungen
3. Zusatzversicherungen
- Zusatzkrankenversicherung
- Tarifliche oder gewünschte Zusatzversicherungen, insbesondere Vorsorgeversicherung
4. Personalverwaltung
- Monatliche Gehaltsabrechnung
- Auf Wunsch: Zahlung der Gehälter/Sozialabgaben über ein französisches Treuhandkonto
- Monatliche bzw. vierteljährliche Erklärung der Sozialabgaben
- Monatliche Erklärung der Gehaltsdaten an eine zentrale Plattform (DSN)
- Verwaltung krankheitsbedingter Abwesenheiten
- Korrespondenz mit französischen Sozialversicherungsträgern
- Bei Bedarf: Anforderung einer A1-Bescheinigung
IV. Welche Zusatzversicherungen sind für französische Arbeitnehmer vorgeschrieben?
1. Krankenzusatzversicherung („mutuelle“)
- Ist Pflicht in Frankreich
- Vorteil für den Arbeitnehmer und seine Familie
- Schwierig zu finden, wenn Sie keine Tochtergesellschaft in Frankreich gegründet haben
- Als Versicherungsmakler kann die Roederer Gruppe eine Lösung auf dem Versicherungsmarkt finden
- Achtung: Das kostet manchmal Zeit und erfordert Geduld!
- IT-Lösung für Arbeitnehmer: Roederer Apps, um Erstattungszahlungen zu verfolgen.
2. Vorsorge-Versicherung („prévoyance“)
- Ist in Frankreich für Führungskräfte („cadre“) Pflicht
- Abhängig vom Tarifvertrag auch für nicht-leitende Angestellte („non-cadre“)
- Roederer hat maßgeschneiderte Produkte, um Versicherungsdeckungen zu finden
- IT-Lösung für Personalabteilungen, um Arbeitsunfälle zu melden
3. Zusatzrentenversicherung („retraite complémentaire“)
- Zusätzliche Rente nach „Artikel 83“
- Kapitalisierungssystem
Für ausführlichere Informationen, sehen Sie sich die Aufzeichnung unseres Webinars an.
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