Unsere Geschäftsbereiche
Personalverwaltung
Sie möchten einen Mitarbeiter in Frankreich einstellen?
Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen in den Bereichen französisches Arbeitsrecht und Sozialversicherung zur Seite, um eine problemlose Betreuung Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Über die französische Gehaltsabrechnung hinaus sind wir Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner in sämtlichen Personalangelegenheiten wie Zusatzkranken- und Vorsorgeversicherungen, Urlaub, Krankheit, Entgeltfortzahlung, Arbeitsmedizin, Entsendung u.v.m. Dabei haben wir arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Veränderungen stets für Sie im Blick.
Unternehmensverwaltung
Sie planen, in Frankreich ein Unternehmen zu gründen oder eine Niederlassung zu eröffnen?
Wir sind für Sie da, um vorab die wichtigen Fragen zu klären: Was wird für die Eintragung einer Niederlassung benötigt? Welche Behörden sind zu informieren? Worauf ist bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich zu achten? Was ist bei der Erstellung einer französischen Bilanz zu berücksichtigen und wer kann diese erstellen?
Wir beantworten nicht nur Ihre Fragen, sondern übernehmen auch folgende Leistungen für Sie:
- Unterstützung bei der Verwaltung Ihres französischen Unternehmens
- Erstellung von Reportings
- Durchführung der monatlichen Mehrwertsteuererklärungen
- Durchführung der vierteljährlichen bzw. jährlichen Erklärungen der weiteren Unternehmenssteuern wie z. B. Gewerbe- und Körperschaftssteuer.
- Zusammenarbeit mit einem französischen Steuerberater zur Erstellung und Prüfung Ihres Jahresabschlusses
- Bei Bedarf: Erstellung der Intrastat- bzw. zusammenfassenden Meldung
Falls Sie noch keine Büroräume gefunden haben oder nach einer günstigen Alternative suchen, bieten wir Ihnen gern eine Domizilierung an.
Steuervertretung
Sollten Sie Leistungen oder Lieferungen in Frankreich erbringen wollen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir beraten Sie hinsichtlich aller möglichen steuerlichen Konsequenzen.
So überprüfen wir etwa, ob in Frankreich umsatzsteuerliche Verpflichtungen auf Sie zukommen und übernehmen nicht nur die Anmeldung beim französischen Finanzamt für Sie, sondern fordern auch die Umsatzsteueridentnummer für Sie an.
Sobald Sie in Frankreich registriert sind, nehmen wir die monatliche bzw. vierteljährliche Meldung der geschuldeten Umsatzsteuer vor, die im Rahmen des laufenden Geschäftes anfallen und berechnen diese.
Weitere Leistungen, die wir Ihnen anbieten, umfassen die Geltendmachung von Mehrwertsteuerguthaben, die Durchführung von Intrastat Meldungen (DEB) oder die Beantragung des Erlasses von Strafgebühren. Zudem informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Gesetzesstand.
Entsendung eines Mitarbeiters nach Frankreich
Unter Entsendung versteht man die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Ausland. Nach Erledigung seiner Tätigkeit kehrt der entsendete Arbeitnehmer wieder an seinen üblichen Arbeitsort zurück.
Dabei ist nicht nur das entsprechende Arbeitsrecht zu berücksichtigen, sondern auch das anzuwendende Sozialversicherungsrecht.
Es besteht die Möglichkeit, seinen Mitarbeiter für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren in ein anderes Land zu entsenden. Für diesen Zeitraum bleibt er bei den Sozialversicherungsträgern im Entsendestaat angemeldet.
Sollten Sie etwa einen Mitarbeiter von Deutschland nach Frankreich entsenden wollen, kann der Mitarbeiter weiterhin bei den deutschen Sozialversicherungsträgern angemeldet bleiben und Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Diese Möglichkeit ist auf zwei Jahre begrenzt.
Zudem ist bei einer Entsendung das anzuwendende Arbeitsrecht zu beachten. Wenn Ihr Mitarbeiter nach Frankreich entsendet wird, sind die französischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (z.B. Feiertagszuschlag, Arbeitszeit, Mindestlohn etc.) zu berücksichtigen.
Dem Arbeitgeber obliegen des Weiteren folgende Verpflichtungen im Rahmen einer Entsendung:
- Er hat einen Vertreter in Frankreich zu benennen. Dieser dient als Ansprechpartner bei Kontrollen der französischen Arbeitsaufsichtsbehörde.
- Vor Beginn der Entsendung ist der zu entsendende Arbeitnehmer auf dem SIPSI‑Portal zu registrieren.
- Ein A1-Formular ist zu beantragen.
- Eventuell ist eine BTP-Karte für den Mitarbeiter zu beantragen.
Auch dem entsandten Mitarbeiter obliegen gewisse Pflichten: Er hat die SIPSI-Meldung, das A1-Formular und die Vertretererklärung (ggf. die BTP-Karte) mit sich zu führen und muss diese im Fall einer Kontrolle vorzeigen können.
In letzter Zeit hat die Arbeitsaufsichtsbehörde ihre Kontrollen verstärkt und achtet sehr genau darauf, dass die Unternehmen die Entsendebestimmungen einhalten und die entsprechenden Dokumente vorlegen können. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.