Frankreich: Verschärfung der Bedingungen zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift für Forschung (CIR)
September 2025, Cabinet Baeumlin
Seit dem 15. Februar 2025 haben Unternehmen in Frankreich für bestimmte Aufwendungen keinen Anspruch mehr auf die Steuergutschrift für Forschung (crédit d’impôt recherche – CIR). Diese Verschärfung wurde nun per Dekret bestätigt.
Unternehmen, die Forschung betreiben, können pro Kalenderjahr eine Steuergutschrift in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die Bemessungsgrundlage ist dabei auf 100 Millionen Euro begrenzt. Für Aufwendungen, die diesen Betrag übersteigen, beträgt die Steuergutschrift 5 %.
Hinweis: KMU erhalten für ihre Innovationsaufwendungen eine Steuergutschrift in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben; die Bemessungsgrundlage ist dabei auf 400.000 € pro Jahr begrenzt. Der Satz der Steuergutschrift für Innovationsaufwendungen wurde zum 1. Januar 2025 von 30 % auf 20 % gesenkt, im Gegenzug wurde diese Steuervergünstigung bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
In diesem Zusammenhang wurden die Aufwendungen, die für die Steuergutschrift für Forschung (CIR) infrage kommen, durch das französische Haushaltsgesetz 2025 neu festgelegt. Die Verschärfung gilt seit dem 15. Februar 2025 und wurde kürzlich per Dekret bestätigt.
Verschärfung der Rahmenbedingungen zur Inanspruchnahme: Was ändert sich?
Folgende Ausgaben werden bei der Berechnung der CIR nicht mehr berücksichtigt:
- Zuführungen zu Abschreibungen auf Patente und Sortenschutzzertifikate, die für Forschungszwecke erworben werden;
- Kosten für den Erwerb, die Aufrechterhaltung und die Verteidigung von Patenten und Sortenschutzzertifikaten sowie Prämien und Beiträge für diesbezügliche Rechtsschutzversicherungen;
- Ausgaben für Technologiebeobachtung im Rahmen der Durchführung von Forschungstätigkeiten.
Darüber hinaus wird der Pauschalsatz, der auf die Personalausgaben angewendet wird und auf dessen Grundlage der Betrag der Betriebsausgaben ermittelt wird, für die eine Steuergutschrift infrage kommt, von 43 % auf 40 % gesenkt.
Schließlich können Personalkosten für die Ersteinstellung von Personen mit einem Doktortitel in den ersten zwei Jahren nach ihrer Einstellung nicht mehr in doppelter Höhe, sondern nur noch in Höhe des einfachen Betrags berücksichtigt werden. Entsprechend wird auch der Satz von 200 %, der für zwei Jahre bei der pauschalen Berechnung der Betriebskosten für junge Doktoren zur Anwendung kam, abgeschafft.
Eine weitere Folge: Um als junges innovatives Unternehmen (jeune entreprise innovante – JEI) oder junges Wachstumsunternehmen (jeune entreprise de croissance – JEC) eingestuft zu werden, muss ein Unternehmen einen bestimmten Umfang an Forschungsausgaben getätigt haben. Die Aufwendungen, die mittlerweile von der Steuergutschrift CIR ausgeschlossen sind, werden bei der Bestimmung des Ausgabenvolumens nicht mehr berücksichtigt.
Online-Simulator
Die Generaldirektion für Unternehmen bietet einen Online-Simulator an. Mit diesem können Unternehmen die Höhe der steuerlichen Hilfen (insbesondere der CIR) ermitteln, die sie für ihre innovativen Projekte erhalten können. Die Ergebnisse dieses Simulators sind selbstverständlich nur Richtwerte.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.