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Steuern & Wirtschaftsprüfung
Covid – Staatlich garantiertes Darlehen (PGE):
Die Möglichkeit zur Neuverhandlung der Tilgung wird verlängert
März 2024, Cabinet Baeumlin
Unternehmen können bis zum 31. Dezember 2026 eine Verlängerung der Tilgung ihres staatlich garantierten Darlehens beantragen.
Zur Erinnerung: Eine vom französischen Wirtschaftsminister mit der französischen Zentralbank Banque de France und dem französischen Bankenverband Fédération bancaire française unterzeichnete Vereinbarung hatte Kleinstunternehmen und KMU, die ein staatlich garantiertes Darlehen (PGE) von weniger als 50.000 € erhalten hatten, die Möglichkeit geboten, die Tilgung zu verlängern, wenn sie nachweislich Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Raten hatten. So konnten diese Unternehmen die Tilgung ihres PGE (normalerweise maximal sechs Jahre) über die ursprünglich vorgesehene Laufzeit hinaus um zwei bis vier weitere Jahre verlängern lassen, während sie weiterhin von der staatlichen Garantie profitierten.
Hinweis: Nach Angaben des französischen Wirtschafts- und Finanzministeriums konnten in den Jahren 2022 und 2023 rund 560 Unternehmen dank dieser Regelung die Tilgung ihres PGE verlängern.
Gute Nachrichten: Die Möglichkeit einer Verlängerung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen und wurde nun um drei weitere Jahre verlängert. Bis zum 31. Dezember 2026 können Unternehmen, die Schwierigkeiten bei der Tilgung ihres PGE haben, daher eine Verlängerung beantragen.
In der Praxis: Um die Maßnahme der verlängerten Tilgung in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Unternehmen zusammen mit ihrem Steuerberater – der eine Bescheinigung über die Probleme bei der Einhaltung der Rückzahlungsraten des PGE ausgestellt hat – an ihre Bank wenden und dann den Kreditmediator einschalten. Dieser prüft die Angelegenheiten von Fall zu Fall und gibt den Anträgen gegebenenfalls statt. Dieses Verlängerungsverfahren ist schnell, kostenlos und vertraulich.
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