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Bauversicherung in Frankreich: Leistungsausfall bei Insolvenz von Low-Cost-Versicherern
Oktober 2022, Roederer
Die Bauversicherung, die den Bauherrn zum Abschluss einer „Bauschadensversicherung“ und den Bauunternehmern (Planer und Ausführende) zum Abschluss einer „Zehnjährigen Haftpflichtversicherung“ verpflichtet, ist für jedes Unternehmen, das sich in Frankreich niederlassen oder dort expandieren möchte, ein heikles Thema.
Manchmal ist es sehr schwierig, eine Versicherung zu finden, und die Beiträge sind entsprechend hoch. Die Versicherung ist mitunter ein Kunststück, da sich einige traditionelle Versicherungsgesellschaften bei bestimmten Risiken mehr oder weniger stark zurückziehen (Unternehmen in Gründung, Generalunternehmer, Abdichter, Schwimmbadbauer usw.).
In diesem Rahmen konnten wir seit einigen Jahren das Auftreten einiger ausländischer Versicherer auf diesem Markt beobachten, die unter Ausnutzung der EU-Richtlinie über die Dienstleistungsfreiheit Versicherungslösungen zu Preisen entwickelt haben, die bis zu
30 % unter den herkömmlichen Tarifen liegen.
So konnten wir beobachten, wie sich mehrere Unternehmen mit Sitz außerhalb Frankreichs in Frankreich niederließen, darunter GABLE in Liechtenstein, ALPHA und Qudos in Dänemark, Elite in Gibraltar oder CBL in Irland, Länder, die für ihre liberalen Gesetzgebungen im Bereich des Gesellschaftsrechts bekannt sind.
Gestützt auf verteilende Großmakler wie SFS, EISL oder UBI deckten diese Gesellschaften laut der französischen Versicherungsföderation („Fédération Française de l’Assurance“) bis zu 10 % des nationalen Marktes ab.
Ohne Kenntnisse und Erfahrungen auf dem französischen Bauversicherungsmarkt unterlagen diese Gesellschaften zudem noch nicht den Vorschriften des französischen Versicherungsgesetzes. Auch waren sie nicht verpflichtet, in den Garantiefonds für Pflichtversicherungen (FGAO) einzuzahlen.
Die Nichteinhaltung der von der nationalen Aufsichtsbehörde ACPR („Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution“) auferlegten Bestimmungen zur Vorsicht und der vom französischen Wirtschaftsministerium den französischen Gesellschaften auferlegten Bestimmungen zur Rückstellung für Schadensfälle führte daher dazu, dass einige Gesellschaften Insolvenz anmeldeten, während andere in ihrem Land gerichtlich aufgelöst wurden.
Diese Insolvenzen führten zu teilweisen oder sogar vollständigen Garantieausfällen für einige Versicherungsnehmer (ca. 200 000 Kunden), die immerhin eine Versicherung abgeschlossen hatten, die sie für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Abnahme des Bauwerks decken sollte, und es war sehr schwierig, diese Versicherungen von den traditionellen Versicherern auf dem Markt aufkaufen zu lassen.
Im Schadensfall wartete auf die Versicherten, die versuchten, eine Entschädigung zu erhalten, ein regelrechter Hindernislauf, und nur wenige waren erfolgreich. Sie waren mit ihren Schäden oder Haftungsansprüchen auf sich allein gestellt.
Einige Versicherungsmakler, die diese Garantien oft unwissend und in gutem Glauben angeboten haben, wurden ebenfalls haftbar gemacht, weil sie ihre Versicherungsnehmer nicht vor diesem Insolvenzrisiko gewarnt hatten.
Diese Sachlage hat in Frankreich zu dem Wunsch geführt, das System der Dienstleistungsfreiheit für diese so französisch geprägten Versicherungen besser zu regulieren, insbesondere durch eine Annäherung zwischen den Aufsichtsbehörden der verschiedenen EU-Länder und die Ausweitung der Garantien des FGAO unter bestimmten, sehr spezifischen Bedingungen auf ausländische Versicherer infolge einer Entscheidung der Europäischen Kommission.
Nun konnten wir in den letzten Monaten die Entstehung neuer, etwas beunruhigender Konstruktionen auf dem Markt für Bauversicherungen beobachten.
So erleben wir den Aufbau nebulöser Modelle, bei denen kleine regionale Versicherungsvereine („Mutuelles“) (z. B. AMIG, VAL DE SAONE BEAUJOLAIS, BRESSE BUGEY usw.) die gezeichneten Risiken zu tragen scheinen, in Wirklichkeit aber die Verwaltung der Verträge und Schadensfälle an externe Einrichtungen (insbesondere die Gruppe Leader Insurance) auslagern, die von außerhalb Frankreichs ansässigen Gesellschaften oder Zusammenschlüssen von sehr kleinen nationalen Versicherungsvereinen rückversichert werden.
Die Maklerwelt war von Anfang an besorgt über den langfristigen Fortbestand dieses Systems, und die Gewerkschaft der französischen Makler teilte der ACPR schnell ihren Standpunkt mit.
Diese teilte schließlich im Juli letzten Jahres für einen dieser Versicherungsvereine (AMIG) ein Verbot mit, neue Geschäfte zu zeichnen, da die vorgeschriebenen Solvenzvorschriften nicht eingehalten wurden.
Der französische Markt ist also erneut in Turbulenzen geraten.
Es ist daher für Sie von größter Bedeutung, unabhängig von Ihrer Tätigkeit oder Ihrem Bauprojekt, sich mit spezialisierten Fachleuten zu umgeben, um die optimale und dauerhafte Lösung für die Absicherung zu wählen, wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, die dieser Regelung in Frankreich unterliegt.
Die ROEDERER Gruppe steht ihren Versicherten, Maklerpartnern und potenziellen Kunden zur Seite, um sie zu beraten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.