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Steuern & Wirtschaftsprüfung
ECF: Prüfung der Einhaltung
der Steuervorschriften in Frankreich
März 2022, Cabinet Baeumlin
Französische Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe und ihrer Besteuerung eine vertragliche Leistung in Anspruch nehmen, um ihre steuerrechtliche Sicherheit zu erhöhen: eine Prüfung der Einhaltung der Steuervorschriften (frz.: Examen de Conformité Fiscale, kurz: ECF).
Sie können folglich einen Dienstleister (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt etc.) mit einer solchen Kontrolle beauftragen, die den in der Verordnung vom 13.01.2021 definierten Anforderungen entsprechen muss.
Welche Punkte werden geprüft?
Der Prüfpfad umfasst die Prüfung von 10 präzisen Kontrollpunkten:
- Die Konformität der Buchhaltungsdatei (FEC) in dem gemäß Artikel A. 47 A-1 der französischen Abgabenordnung definierten Format,
- Die buchhalterische Qualität der Buchhaltungsdatei im Hinblick auf die Rechnungslegungsstandards,
- Der Besitz eines Zertifikats oder einer individuellen Bescheinigung des Herausgebers, wenn das Unternehmen eine Kassensoftware oder ein Kassensystem verwendet,
- Die Einhaltung der Regeln zu den Fristen und der Art der Aufbewahrung von Unterlagen,
- Die Bestätigung der Einhaltung der Regeln des angewandten Besteuerungsverfahrens (vereinfachtes System, normales System etc.) in Bezug auf die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer im Hinblick auf die Art der Tätigkeit und den Umsatz,
- Die Regeln für die Bestimmung von Abschreibungen und ihre steuerliche Behandlung,
- Die Regeln für die Bestimmung von Rückstellungen und ihre steuerliche Behandlung,
- Die Regeln für die Bestimmung der zu zahlenden Aufwendungen und ihre steuerliche Behandlung,
- Die rechtliche Einordnung und Abzugsfähigkeit der außerordentlichen Aufwendungen,
- Die Einhaltung der Regeln in Bezug auf die Fälligkeit der Umsatzsteuer (eingenommene und abzugsfähige).
Welche Formalien sind zu beachten?
Die Erfüllung der Formalitäten obliegt dem Dienstleister, der nach der Prüfung einen Bericht erstellt und diesen an die Steuerbehörde weiterleitet, und zwar:
- spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem die Abschlusserklärung eingereicht wird, für Geschäftsjahre, die mit dem Kalenderjahr zusammenfallen,
- innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung der Abschlusserklärung in den anderen Fällen.
Die Prüfung der Einhaltung der Steuervorschriften, die sich auf ein Rechnungsjahr bezieht, muss von den Parteien bis zur Verjährung des Berichtigungsrechts der Behörde aufbewahrt werden.
Welche Vorteile ergeben sich für das Unternehmen?
Die Prüfung der Einhaltung der Steuervorschriften entbindet das Unternehmen nicht von seinen Pflichten, stärkt jedoch seine steuerrechtliche Sicherheit. Der Dienstleister wird nämlich die steuerlichen Aspekte prüfen, die am häufigsten von der Steuerbehörde kontrolliert werden.
Wenn das Unternehmen anschließend die vom Prüfer angebrachten Empfehlungen berücksichtigt und umsetzt, so könnte die Steuerbehörde zudem womöglich einen Nachlass auf anfallende Verzugsstrafen und ‑zinsen gewähren.
Für den Fall, dass eine behördliche Steuerprüfung eine Nachzahlung von Steuern zur Folge hat, für einen Punkt, der bei der Prüfung durch den Dienstleister validiert worden war, so kann das Unternehmen von diesem die Erstattung des Anteils der damit einhergehenden Honorare fordern.
Wir möchten Ihnen nahelegen, diese Vorgehensweise in Ihrem Unternehmen einzuführen, da diese langfristig mit einem Gütesiegel gleichzusetzen ist: Unternehmen, die keine Prüfung der Einhaltung der Steuervorschriften vornehmen, laufen ein erhöhtes Risiko einer Steuerprüfung. Unser Team von der Kanzlei Baeumlin steht Ihnen in diesem Zusammenhang selbstverständlich gern unterstützend zur Seite.