Themen
Unternehmensverwaltung
Frankreich: Verlängerung der Gültigkeit
von BTP-Karten
April 2024, Euro-Droit
In Frankreich wird ab dem 01.04.2024 die Dauer der allgemeinen Gültigkeit des Berufsausweises des Bausektors, die sogenannte „Carte d’identification professionnelle BTP (CIBTP)“, kurz „Carte BTP“ oder BTP-Karte, auf nunmehr 5 Jahre verlängert. Diesen Berufsausweis müssen Unternehmen aus dem Bausektor beantragen, deren Arbeitnehmer Arbeiten im Hoch- oder Tiefbau, Ausbau oder auch im Innenausbau erfüllen. Die Arbeitnehmer müssen die BTP-Karte dann während ihres Einsatzes auf der Baustelle bei sich tragen und diesen gegebenenfalls bei einer Arbeitsinspektion als Nachweis vorlegen.
In der Vergangenheit war die Dauer der Gültigkeit dieser Berufsausweise auf die Dauer auf den Zeitraum der entsprechenden Entsendung beschränkt – nunmehr beläuft sich diese seit dem 1. April 2024 auf insgesamt 5 Jahre. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz in Frankreich, muss er folglich nicht mehr eine BTP-Karte pro Entsendung beantragen, sondern kann diese auch zwischen zwei Einsätzen behalten. In Zeiträumen, in denen keine Entsendung vorliegt, ist die Karte des jeweiligen Arbeitnehmers lediglich inaktiv.
Für den Erhalt der BTP-Karte beantragt der betroffene Arbeitgeber diese vor Beginn der anstehenden Entsendung nach Frankreich für jeden der entsendeten Arbeitnehmer im Online-Portal der „Union des Caisses de France CIBTP“, der zuständigen Verwaltungsstelle. Die Beantragung des Berufsausweises wird nach dem Erstellen der verpflichtenden Vorabmeldung des Einsatzes (déclaration préalable de détachement) für die zuständige Arbeitsinspektion vorgenommen.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch auf der Webseite von Euro-Droit: https://eurodroit.com/entsendung/gzw-verlaengerung-der-allgemeinen-gueltigkeit-der-carte-btp/
Haben Sie Fragen oder wünschen Beratung zur Entsendung Ihrer Arbeitnehmer nach Frankreich?? Unser FFU-Partner Euro-Droit aus dem Bereich der Unternehmensverwaltung steht Ihnen gern zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns gern.