EPP Rechtsanwälte Avocats

Leistungen und Team

Eine grenzüberschreitende deutsch-französische Rechtsberatung lebt davon, dass Ihr Berater genau weiß, wo zwischen beiden Ländern die Unterschiede liegen und wo die Gemeinsamkeiten. Das ist der Mehrwert der Epp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Sie. Damit Sie sich ausschließlich um Ihr Tagesgeschäft kümmern können.

Vertrieb, Verkauf und Prozesse in Frankreich

Sie sollen sich ganz um den Vertrieb Ihrer Produkte und Dienstleistungen in Frankreich kümmern. Wir sichern Sie dabei mit den richtigen Verträgen ab. Je nach Bedarf, erstellen wir für Sie den passenden Handelsvertretervertrag oder den geeigneten Arbeitsvertrag für Ihren Außendienstmitarbeiter. Auch Ihre Kaufverträge passen wir gerne auf die spezielle grenzüberschreitende Situation an: Je nachdem, wie es für Sie vorteilhafter ist: Nach französischem Recht, nach deutschem Recht oder nach UN-Kaufrecht.

Ihr Hauptansprechpartner:

Jörg Luft
Rechtsanwalt

luft@ffu.eu

Gründung, Kauf und Umstrukturierung Ihres Unternehmens in Frankreich

Unser erfahrenes Team ermittelt gemeinsam mit Ihnen die für Ihr Vorhaben am besten passende Unternehmensform. Gerne führen wir für Sie die Gründung einer französischen GmbH (SARL), einer klassischen oder vereinfachten französischen Aktiengesellschaft (SA oder SAS) durch und unterstützen Sie bei der administrativen Anmeldung Ihrer Zweigniederlassung (succursale) in Frankreich.

Ihre Hauptansprechpartnerin:

Marianne Grange
Avocat

grange@ffu.eu

Arbeitsrecht in Frankreich

Unser fünfköpfiges Arbeitsrechts-Team erstellt für Ihren in Frankreich tätigen Mitarbeiter gerne einen Arbeitsvertrag nach französischen Vorschriften gemäß Ihren Vorgaben. Dabei haben wir auch den auf Ihr Unternehmen eventuell zwingend anwendbaren französischen Tarifvertrag im Blick. Kündigungsverfahren nach französischen Vorschriften (Kündigungsvorgespräch, Einhaltung zwingender Fristen, Kündigungsschreiben gemäß den Anforderungen der französischen Rechtsprechung etc.) betreuen wir ebenso wie die Erstellung von einvernehmlichen Aufhebungsverträgen. Falls es erforderlich wird, treten wir für Sie selbstverständlich vor allen französischen Arbeitsgerichten auf.

Ihre Hauptansprechpartnerin:

Sophie Gossmann
Avocat

gossmann@ffu.eu

Steuer-, Immobilien- und Erbrecht in Frankreich

Ihre in Frankreich erwirtschafteten Gewinne lösen Steuerpflichten in Frankreich aus. Wir beraten Sie im Vorfeld bei der Steuerung der Zahlungsflüsse zwischen den Ländern und bei der richtigen Anwendung der Verrechnungspreise innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe. Auch für die Besteuerung bei Immobiliengeschäften in Frankreich haben wir Spezialisten im Haus, ebenso für Steuerfragen bei Erbschaften und Vermögensübertragungen. Steueroptimierung unter Beachtung der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen ist für uns kein Fremdwort. Umfangreiche Due-Diligences bei Unternehmenskäufen in Frankreich werden federführend von unseren Steuerspezialisten begleitet.

Ihre Hauptansprechpartnerin:

Anne-Lise Lamy
Avocat

lamy@ffu.eu

Unternehmensinsolvenz in Frankreich

Ihre französische Filiale ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und Sie suchen nach der besten Vorgehensweise, um die Geschäftsziele Ihrer Gruppe umzusetzen und die Haftungsrisiken am effizientesten zu verringern. Lassen Sie sich durch unser interkulturell erfahrenes Insolvenzrechts-Team über alle rechtlich und praktisch relevanten Aspekte des französischen Insolvenzrechts beraten. Neben der technischen und rechtlichen Beratung ist es uns wichtig, Ihnen klare und praxisorientierte Handlungsempfehlungen auszusprechen.

Ihre Hauptansprechpartnerin:

Elisabeth Walckenaer
Avocat

walckenaer@ffu.eu

Sachverständigenverfahren und Beweissicherung in Frankreich

Sie liefern Produkte nach Frankreich oder sind dort mit Bauvorhaben, im Maschinen- bzw. Anlagenbau tätig oder versichern Industrierisiken in Frankreich?
Kommt es zu einem Schadensfall oder zu Konflikten bei der Auftragsabwicklung, so wird die streitentscheidende Beweiserhebung zur Sach- und Rechtslage nach den französischen Gepflogenheiten in der Regel im Rahmen von privatgutachterlichen oder gerichtlichen Sachverständigenverfahren vollzogen. Wir begleiten und beraten Sie bei der Einleitung und Durchführung dieser Verfahren, um die darin bestehenden Chancen zu nutzen und den Risiken einseitig orientierter Schaffung von Fakten entgegenzuwirken. Hierbei greifen wir fachübergreifend auf entsprechend kompetente Partner aus dem französischen Ingenieurswesen zurück, wenn die ergebnisorientierte Verfahrensführung dies erfordert.

Ihr Hauptansprechpartner:

Marcus Lubnow
Rechtsanwalt

lubnow@ffu.eu