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Steuern & Wirtschaftsprüfung
Das Inkrafttreten der elektronischen
Rechnungsstellung in Frankreich wird auf unbestimmte Zeit verschoben
August 2023, Cabinet Baeumlin
Die allgemeine Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, deren Inkrafttreten für den 1. Juli 2024 vorgesehen war, wird auf ein Datum verschoben, das zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden wird.
Zur allgemeinen Überraschung kündigten die französischen Behörden mitten im Sommer (am 28. Juli 2023) ihre Entscheidung an, das Inkrafttreten der elektronischen Rechnungsstellung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, und zwar „um dieser für die Wirtschaft strukturierenden Reform die nötige Zeit für ihren Erfolg zu geben“ und „um den 4 Millionen betroffenen Unternehmen einen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung unter den bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten“.
Das neue Datum für das Inkrafttreten der elektronischen Rechnungsstellung wird im Rahmen des Haushaltsgesetzes für 2024 festgelegt werden.
Wir erinnern uns, dass diese Reform nach folgendem Zeitplan schrittweise in Kraft treten sollte:
- Empfang elektronischer Rechnungen: obligatorisch für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1. Juli 2024;
- Ausstellung elektronischer Rechnungen und E-Reporting (Übermittlung von Transaktionsdaten):
- obligatorisch für alle großen Unternehmen und die sogenannten „assujettis uniques“ (einzige Steuerpflichtigen für MwSt.-Gruppen) ab dem 1. Juli 2024;
- obligatorisch für alle Midcap-Unternehmen ab dem 1. Januar 2025;
- obligatorisch für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für alle Kleinstunternehmen ab dem 1. Januar 2026.
Nach Angaben der französischen Behörden hat die Reform zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Verringerung des Verwaltungsaufwands und durch Produktivitätsgewinne aufgrund der Entmaterialisierung zu steigern, ihre Erklärungspflichten im Bereich der Mehrwertsteuer durch das Vorausfüllen der Erklärungen langfristig zu vereinfachen, die Betrugsbekämpfung zugunsten gutgläubiger Wirtschaftsbeteiligter und eines fairen Wettbewerbs zu verstärken und verbesserte Kenntnisse über die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Echtzeit zu erlangen.
Unter Hinweis auf die mangelnde Vorbereitung der Unternehmen gelang es den Arbeitgeberverbänden, das Inkrafttreten dieser wichtigen Reform zu verzögern. So werden die Unternehmen über mehr Zeit verfügen, um sich auf die Veränderungen, die das Gesetz mit sich bringen wird, und auf ihre neuen Verpflichtungen vorzubereiten, aber auch um zu verstehen, welcher Vorteil ihnen dadurch entstehen wird.
Quelle:
DGFIP, Pressemitteilung (auf Französisch) vom 28. Juli 2023, Nr. 1073
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