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Steuern & Wirtschaftsprüfung
Neue Pflichtangaben auf Rechnungen in Frankreich
November 2022, Cabinet Baeumlin
Vier neue Pflichtangaben müssen von nun an auf französischen Rechnungen erscheinen.
Ein vor kurzem veröffentlichtes Dekret sieht vor, dass ab sofort einige ergänzende Pflichtangaben auf französischen Rechnungen erscheinen müssen. Dies ist genauer gesagt für alle Rechnungen der Fall, die ab dem 10. Oktober 2022 ausgestellt wurden.
Es handelt sich hierbei um die nachfolgenden Rechnungsangaben:
- SIREN-Nummer des Kunden (9-stellige Identifikationsnummer der Gesellschaft, die bei Eintragung im frz. Handelsregister zugeteilt wird);
- Lieferadresse der verkauften Waren, insofern diese von der Rechnungsadresse des Kunden abweicht;
- Information, ob es sich bei den verrechneten Leistungen ausschließlich um Warenlieferungen, Dienstleistungen oder um beide Kategorien handelt;
- Vermerk „Option für Begleichung der Steuer nach Belastung“, wenn Sie sich für diese Mehrwertsteuer-Zahlungsmethode entschieden haben.
Hinweis: Das Dekret, das diese neuen Pflichtangaben vorschreibt, ist am 10. Oktober 2022 in Kraft getreten. Sie müssen Ihre Rechnungen also unverzüglich durch diese Pflichtangaben ergänzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die französischen Steuerbehörden noch einige Zeit lang Toleranz zeigen werden und keine unmittelbaren Kontrollen durchführen werden – insbesondere, da die Unternehmen etwas Zeit benötigen werden, um ihre Software zur Rechnungsstellung zu aktualisieren.
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