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Die französische Liste für 2024
Mai 2024, Cabinet Baeumlin
Die von Frankreich für 2024 erstellte Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete wurde jetzt bekanntgegeben. Mit dem Ziel, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, können Transaktionen mit diesen Ländern restriktiven Maßnahmen unterworfen werden.
Die Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete enthält genaue Kriterien und nennt die Länder und Gebiete, die den internationalen Austausch von Steuerinformationen und eine Verwaltungszusammenarbeit mit Frankreich verweigern. Für Privatpersonen und Unternehmen, die Geschäfte mit diesen nicht kooperativen Ländern und Gebieten tätigen, gelten abhängig von den berücksichtigten Kriterien restriktivere Steuerregelungen.
Beispiel: Dividenden, die von einer Tochtergesellschaft, die in einem der nicht kooperativen Länder ansässig ist, an die Muttergesellschaft gezahlt werden, kommen nicht in den Genuss der Mutter-Tochter-Regelung (Ausschüttungen zu 95 % körperschaftssteuerfrei), es sei denn, die Muttergesellschaft weist nach, dass die Geschäfte dieser Tochtergesellschaft reell sind und weder darauf abzielen noch bewirken, zum Zweck der Steuerhinterziehung Gewinne in diese Staaten und Gebiete auszulagern.
Die französische Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete wird mindestens einmal pro Jahr aktualisiert. Die Liste für 2024 wurde kürzlich enthüllt.
Ein Land, das auf der Liste des letzten Jahres stand, wurde gestrichen, nämlich die Britischen Jungferninseln. Drei neue Länder wurden hinzugefügt: Antigua und Barbuda, Belize und Russland. Anguilla, Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu, die Seychellen, Palau, die Bahamas, die Türkischen Inseln und die Caicos-Inseln sowie Panama sind weiterhin in der Liste aufgeführt.
Insgesamt umfasst die Liste für 2024 also 16 Länder.
In der Praxis: Die restriktiveren Steuerregelungen gelten für die von dieser Liste gestrichenen Staaten und Gebiete nicht mehr ab dem Datum der Veröffentlichung des entsprechenden Erlasses (d.h. ab dem 17. Februar 2024). Hingegen gelten sie für die Länder und Gebiete, die neu in die Liste aufgenommen wurden, ab dem 1. Tag des 3. Monats nach der Veröffentlichung des Erlasses (d.h. ab dem 1. Mai 2024).
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