Bildung einer Mehrwertsteuergruppe in Frankreich: Entscheiden Sie sich bis zum 31. Oktober 2025!

September 2025, Cabinet Baeumlin

 
Bernard Baeumlin
Französischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
+33 (0)3 89 42 75 21
baeumlin@ffu.eu

Unternehmen in Frankreich, die ab 2026 eine Mehrwertsteuergruppe bilden möchten, müssen den Antrag bis zum 31. Oktober dieses Jahres stellen.

In Frankreich ansässige mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, die zwar rechtlich unabhängig, aber finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eng miteinander verbunden sind, können sich für die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe entscheiden (sog. „einziger Steuerpflichtiger“).

Ein entsprechender Antrag muss bis zum 31. Oktober des Vorjahres gestellt werden. Um ab dem 1. Januar 2026 eine Mehrwertsteuergruppe bilden zu können, muss der Antrag bis spätestens 31. Oktober 2025 gestellt werden. Zu beachten ist, dass diese Regelung dann für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren, also bis zum 31. Dezember 2028, obligatorisch zur Anwendung kommt.

Es ist wie folgt vorzugehen: Der Vertreter der Gruppe stellt bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Bildung einer Mehrwertsteuergruppe. Dabei sind drei Dokumente vorzulegen:

  • das Gründungsformular, auf dessen Grundlage das französische Institut für Statistik und Wirtschaftsforschung (INSEE) dem „einzigen Steuerpflichtigen“ eine SIREN-Nummer zuteilt;
  • die von jedem Mitglied unterzeichnete Vereinbarung über die Bildung der Mehrwertsteuergruppe;
  • das Formular Nr. 3310-P-AU, aus dem der Umfang der Gruppe, die Identität des „einzigen Steuerpflichtigen“ und die Mitglieder hervorgehen.

In der Praxis muss der Umfang der Gruppe per Datenfernübertragung gemeldet werden, sobald der „einzige Steuerpflichtige“ seine SIREN-Nummer erhalten hat. Spätestens muss die Meldung jedoch am 10. Januar des Jahres erfolgen, in dem die Gruppe gebildet wurde. Diese Erklärung muss, zusammen mit einer Liste der Gruppenmitglieder (Stand: 1. Januar) jedes Jahr bis zum 10. Januar der französischen Steuerbehörde vorgelegt werden, damit diese die Entwicklung der Gruppe durch die Identifizierung neuer Mitglieder und/oder Unternehmen, die ihre Mitgliedschaft beendet haben, nachvollziehen kann.

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