Steuervergünstigung in Frankreich bei Zeichnung von Kapital bestimmter Unternehmen – IR-PME: Rückkehr der Vergünstigung von 25 %
Oktober 2025, Cabinet Baeumlin
Nach einer positiven Stellungnahme der Europäischen Kommission konnte der 28. September 2025 als Datum für das Inkrafttreten der Erhöhung des Satzes der Steuerermäßigung IR-PME auf 25% festgelegt werden.
Die IR-PME-Regelung (auch Madelin-Regelung genannt) ermöglicht Personen, die in Anteile von Innovationsinvestmentfonds (FCPI) oder lokalen Investmentfonds (FIP) investieren, einen Abschlag auf die Einkommensteuer erhalten. Diese Fonds sollen sich am Kapital europäischer KMU beteiligen bzw. auf Korsika oder in Übersee.
Hinweis: Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Investor unter anderem die Anteile des Fonds fünf Jahre lang halten.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass das Haushaltsgesetz für 2025 den Satz der Einkommensteuersenkung für Investitionen, die über FCPIs getätigt werden, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurden, von 18% auf 25% erhöht hat.
Hinweis: Der Satz der Steuerermäßigung beträgt 30 % für Investitionen, die über FIPs getätigt werden.
Um jedoch wirksam zu werden, musste von der Europäischen Kommission erklärt werden, dass der vergünstigte Zinssatz mit dem EU-Recht über staatliche Beihilfen vereinbar ist. Dies ist nun geschehen! Die Verfassungsorgane haben in einem kürzlich erlassenen Dekret das Datum des Inkrafttretens dieser Regelung auf den 28. September 2025 festgelegt. Die Steuerzahler haben also bis Ende des Jahres Zeit, um diese Steuervorteile zu nutzen.
Erlass Nr. 2025-973 vom 1. Oktober 2025, ABl. vom 2. Oktober 2025
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Stand der Bearbeitung: Oktober 2025


