Kryptowährungen: Europa führt automatischen Informationsaustausch ein
Dezember 2025, Cabinet Baeumlin
Ab dem 1. Januar 2026 wird die französische Steuerverwaltung automatisch Informationen über im Ausland gehaltene Kryptowährungsbestände erhalten.
Die Europäische Union reguliert den Kryptowährungssektor weiter. So wird ab dem 1. Januar 2026 eine EU-Richtlinie den automatischen Informationsaustausch einführen. Das bedeutet, dass Plattformen, die Kryptowährungen anbieten, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten verschiedene Informationen übermitteln müssen: die Identität der Kunden, die Transaktionen getätigt haben, die Anzahl der betroffenen Vermögenswerte, die verwendeten Konten, die realisierten Gewinne usw.
Hinweis: Auch wertbeständige Token (Stablecoins) sowie nicht fungible Token (NFTs) fallen unter diese Gesetzgebung.
Mit diesem Informationsaustausch sollen die Finanzströme im Zusammenhang mit diesen Vermögenswerten innerhalb der Europäischen Union besser verfolgt und kontrolliert werden. Vor allem sollen damit Betrug, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus bekämpft werden.
Ein weiteres Interesse, insbesondere für Frankreich, besteht darin, dass die Steuerbehörden auf diese Weise einen besseren Einblick in die im Ausland gehaltenen Kryptowährungsbestände französischer Steueransässiger erhalten. Steuerzahler, die ihre Kryptowährungen nicht deklariert haben, könnten in einigen Wochen leichter gefunden werden!
Deklarationspflichten
Es sei daran erinnert, dass der Besitz eines Kryptowährungsportfolios bei einer in Frankreich zugelassenen Plattform keine Steuererklärung erfordert, solange keine Transaktionen durchgeführt wurden. Nur Gewinne (über 305 € im Jahr), die beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Währungen (Euro, Dollar …) erzielt werden, sind steuerpflichtig.
Vorsicht ist jedoch geboten, da viele der zugelassenen Plattformen im Ausland ansässig sind. In diesem Fall muss ein Steuerzahler, der über ein Konto im Ausland verfügt, dies bei der jährlichen Einkommensteuererklärung anhand der Formulare Nr. 3916 und 3916 bis angeben. Steuerzahler, die keine Erklärung abgeben, können mit einer Geldstrafe von 750 € pro nicht gemeldetem Konto belegt werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Stand der Bearbeitung: Dezember 2025


