Renteneintrittsalter in Frankreich

Januar 2026, Cabinet Baeumlin

 
Bernard Baeumlin
Französischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
+33 0(3) 89 60 74 94
baeumlin@ffu.eu

Die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Frankreich und der für eine Vollrente erforderlichen Versicherungsdauer wird vorübergehend ausgesetzt.

Mit dem Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung (LFSS) für 2026 wurde die letzte Rentenreform in Frankreich vorübergehend gestoppt. Dies bedeutet konkret, dass die geplante Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sowie der erforderlichen Versicherungsjahre für eine volle Rente verzögert wird.

Die Rentenreform wird gebremst!

Im Rahmen der Rentenreform von 2023 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre angehoben. Ebenso wird die erforderliche Versicherungsdauer für eine volle Rente (50 %) allmählich von 168 auf 172 Quartale erhöht, was 43 Jahren entspricht.

Mit dem französischen Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung (LFSS) für 2026 wird die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters und der Versicherungsdauer für eine Vollrente jedoch vorübergehend ausgesetzt. In der Praxis behält das Gesetz das gesetzliche Rentenalter von 62 Jahren und 9 Monaten und die für eine volle Altersrente erforderliche Versicherungsdauer von 170 Quartalen für Personen, die zwischen dem 1. Januar 1964 und dem 31. März 1965 geboren wurden, bei.

Beispiel: Eine Person, die am 1. Januar 1964 geboren wurde, kann ihre Rente ab dem 1. September 2026 beziehen – anstatt wie bisher erst ab dem 1. Januar 2027.

Gesetzliches Renteneintrittsalter und erforderliche Versicherungsdauer*

Der Zeitplan für die Einführung der Rentenreform 2023 wurde wie folgt geändert:

Geburtsjahr Regeln nach der Rentenreform

von 2023

Regeln aus dem Gesetz LFSS 2026
Gesetzliches Renteneintritts-alter Erforderliche Versicherungsdauer Gesetzliches Renteneintritts-alter Erforderliche Versicherungsdauer
1963 62 Jahre und 9 Monate 170 62 Jahre und 9 Monate 170
1964 63 Jahre 171 62 Jahre und 9 Monate 170
1965 (01.01. bis 31.03.) 63 Jahre und 3 Monate 172 62 Jahre und 9 Monate 170
1965 (01.04. bis 31.12.) 63 Jahre und 3 Monate 172 63 Jahre 171
1966 63 Jahre und 6 Monate 172 63 Jahre und 3 Monate 172
1967 63 Jahre und 9 Monate 172 63 Jahre und 6 Monate 172
1968 64 Jahre 172 63 Jahre und 9 Monate 172
1969 64 Jahre 172 64 Jahre 172
*Anzahl der erforderlichen Rentenquartale für eine Vollrente

Hinweis: Die Anpassung der erforderlichen Versicherungsdauer kommt ebenfalls Versicherten zugute, die aufgrund einer langen Berufslaufbahn, Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand beanspruchen können.

Quelle: Art. 105, frz. Gesetz Nr. 2025-1403 vom 30. Dezember 2025, JO vom 31. Dezember 2025

Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Stand der Bearbeitung: 29. Januar 2026

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