Rentenreform in Frankreich:
Ab welchem Alter kann man in Rente gehen?

Juni 2023, Cabinet Baeumlin

 
Bernard Baeumlin
Französischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
+33 (0)3 89 42 75 21
baeumlin@ffu.eu

Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und die Verlängerung der Beitragszeit werden am 1. September 2023 in Kraft treten.

Die im April dieses Jahres vom französischen Verfassungsrat „Conseil constitutionnel“ bestätigte Rentenreform sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und die Verlängerung der Beitragszeit für eine Vollrente vor.

Hinweis: Diese Maßnahmen werden sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige gelten.

Auf 64 Jahre und 172 Quartale …

Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 62 Jahren und wird schrittweise auf 64 Jahre angehoben. Konkret wird es pro Geburtsjahr um 3 Monate steigen (Tabelle s.u.).

Hinweis: Diese Maßnahme gilt für Personen, die ab dem 1. September 1961 geboren wurden.

Gleichzeitig wird auch die Mindestbeitragszeit für eine Vollrente schrittweise auf 172 Quartale (43 Jahre) für alle ab dem Jahr 1965 geborenen Versicherten angehoben (Tabelle s.u.).

Hinweis: Personen, die ihre Rente ab einem Alter von 67 Jahren beantragen, erhalten unabhängig von ihrer Beitragsdauer den vollen Satz. 

Voraussetzungen für Renteneintritt im gesetzlichen Rentenalter

Geburtsjahr Gesetzliches Renteneintrittsalter Erforderliche Beitragsdauer*
(in Quartalen)
1961 (bis zum 31. August) 62 Jahre 168
1961 (ab dem 1. September) 62 Jahre und 3 Monate 169
1962 62 Jahre und 6 Monate 169
1963 62 Jahre und 9 Monate 170
1964 63 Jahre 171
1965 63 Jahre und 3 Monate 172
1966 63 Jahre und 6 Monate 172
1967 63 Jahre und 9 Monate 172
1968 und später 64 Jahre 172
* Die Beitragsdauer entspricht der Gesamtheit der Quartale, die von einem Versicherten während seiner beruflichen Laufbahn validiert wurden.

… außer bei vorzeitigem Renteneintritt

Wie bisher können Arbeitnehmer und Selbstständige, die früh angefangen haben zu arbeiten, wegen langer Berufstätigkeit vorzeitig ihre Rente antreten. So können sie bereits im Alter von 58, 60, 62 oder 63 Jahren Anspruch auf ihre Rente haben (Tabelle s.u.).

Hinweis: Die neuen Bedingungen für die Anwendung dieser Regelung müssen noch durch eine Verordnung bestätigt werden. Sie gelten für Rentenbezüge ab dem 1. September 2023.

Bedingungen für vorzeitigen Renteneintritt aufgrund langer Berufslaufbahn

Renteneintrittsalter Erforderliche Beitragsdauer* (in Quartalen) Davon 5 Quartale**, die vor dem Ende des Kalenderjahrs der folgenden Geburtstage validiert werden
58 Jahre 172 16 Jahre
60 Jahre 18 Jahre
62 Jahre 20 Jahre
63 Jahre 21 Jahre
* Die Beitragsdauer, die für einen vorzeitigen Renteneintritt aufgrund einer langen Berufslaufbahn erforderlich ist, umfasst nur die Quartale, für die Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, sowie die Quartale, die aufgrund von Mutterschaft, Krankheit (bis zu 4 Quartale), Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug (bis zu 4 Quartale) und Grundwehrdienst (bis zu 4 Quartale) anerkannt wurden.

** Diese Anzahl wird für Personen, die im letzten Quartal des Kalenderjahres geboren wurden, auf 4 Quartale reduziert.

Außerdem können derzeit Personen mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit oder Personen mit einer Behinderung vorzeitig in den Ruhestand gehen. Dies wird auch weiterhin für die Renten gelten, die ab September dieses Jahres ausgezahlt werden. Darüber hinaus wird diese Möglichkeit insbesondere Personen offenstehen, deren Arbeitsunfähigkeit anerkannt wurde (Tabelle s.u.).

Hinweis: Die neuen Bedingungen für den vorzeitigen Renteneintritt müssen noch durch eine Verordnung bestätigt werden.

Bedingungen für den vorzeitigen Rentenantritt aufgrund von Behinderung, Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit

Betroffene Personen Renteneintrittsalter Voraussetzungen
Personen mit einer Behinderung Ab 55 Jahren – Mindestbeitragsdauer (wird per Verordnung festgelegt)

– Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50 % während der Beitragszeit

Personen mit einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls 60 Jahre – Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20 %
62 Jahre – Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von weniger als 20 % und mindestens 10 %

– Bei Vorliegen von einem oder mehreren berufsbedingten Risiko-faktoren (Dauer wird per Verordnung festgelegt)
– Erwiesener Zusammenhang zwischen berufsbedingten Risikofaktoren und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Personen, deren Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit anerkannt wurde 62 Jahre – Arbeitsunfähigkeit oder

– Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (Grad wird per Verordnung festgelegt), die keinen Anspruch auf einen vorzeitigen Renteneintritt im Rahmen einer anderen Regelung zulässt

Quelle: Französisches Gesetz Nr. 2023-270 vom 14. April 2023, frz. Amtsblatt vom 15. April 2023

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