Welche Unterstützung erhalten Arbeitgeber für Auszubildende in Frankreich bis zum Jahresende?
Dezember 2025, Cabinet Baeumlin
Für Ausbildungsverträge, die bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden, haben Arbeitgeber Anspruch auf eine Sonderbeihilfe von 2.000 € oder 5.000 €. Diese Unterstützung könnte 2026 zurückgehen.
Arbeitgeber, die Auszubildende einstellen, profitieren von finanziellen Beihilfen, deren Höhe sich regelmäßig ändert. So könnte der Betrag dieser Beihilfen für zwischen dem 24. Februar und dem 31. Dezember 2025 abgeschlossene Verträge, der bereits gesenkt wurde, im Jahr 2026 erneut niedriger ausfallen.
Bis zum 31. Dezember 2025
Ausbildungsverträge, die bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden, um einen Abschluss zu erwerben, der höchstens dem Niveau Abitur + 5 entspricht, verleihen dem Arbeitgeber für das erste Jahr der Vertragserfüllung Anspruch auf eine außerordentliche finanzielle Unterstützung:
- maximal 5.000 € für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten;
- maximal 2.000 € für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, sofern sie die Bedingungen in Bezug auf den Anteil dualer Auszubildender an ihrer Gesamtbelegschaft erfüllen (z. B. 5 % der Verträge, die die berufliche Eingliederung in ihre Belegschaft zum 31. Dezember des auf den Abschluss des Ausbildungsvertrags folgenden Jahres fördern).
Hinweis: Wird ein Auszubildender mit Behinderung eingestellt, wird der Betrag der finanziellen Unterstützung auf maximal 6.000 € erhöht.
Ab dem 1. Januar 2026
Die Höhe der Beihilfen, die Arbeitgebern in Frankreich für Ausbildungsverträge gewährt werden, die ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen werden, ist noch nicht bekannt.
Laut dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2026 soll das Budget für diese Maßnahmen im Vergleich zu 2025 um eine Milliarde Euro auf etwa 2,4 Milliarden Euro sinken. Daher ist eine Anpassung der finanziellen Unterstützung für die Berufsausbildung möglich, um diese gezielt auf kleine Unternehmen und/oder auf die ersten Qualifikationsniveaus (bis einschließlich Abitur) zu konzentrieren.
Hinweis: Anstelle der Sonderbeihilfe erhalten Arbeitgeber mit weniger als 250 Beschäftigten eine einmalige Ausbildungsbeihilfe in Höhe von 5.000 € (6.000 € für Auszubildende mit Behinderung) für Verträge, die auf den Erwerb eines Diploms oder Berufsabschlusses abzielen, der höchstens dem Abitur entspricht. Wird diese Unterstützung in ihrer aktuellen Form von der Regierung beibehalten?
Fortsetzung folgt…
Für weitere Informationen steht Ihnen unser deutsch-französisches Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Stand der Bearbeitung: Dezember 2025


