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Versicherung
Success Story: zehnjährige Haftpflichtversicherung
für ein deutsches Unternehmen in Frankreich
August 2022, Roederer
Bekanntlich bringen die Suche und der Abschluss einer zehnjährigen Haftpflichtversicherung für deutsche Bauunternehmen, die in Frankreich tätig werden möchten, zahlreiche Schwierigkeiten mit sich.
Auch wenn diese Deckung in Frankreich obligatorisch ist, führen die zuständigen Versicherer den Abschluss einer solchen Deckung nicht einfach und schnell durch.
Tatsächlich muss jeder Versicherungsfall aus folgenden Gründen lange vor dem Vertragsabschluss in Frankreich durchdacht werden:
- Die Versicherer für zehnjährige Haftpflichtversicherung weigern sich in überwiegender Mehrheit (wenn nicht sogar immer), deutschen Unternehmen, die keine Filiale in Frankreich gründen, eine Deckung für die besagte Versicherung anzubieten.
Aber warum? Es ist wichtig zu wissen, dass die für die zehnjährige Haftpflichtversicherung im Jahr N gezahlten Prämien alle Schadensfälle abdecken, die bis zum Jahr N+10 eintreten. Eine einzige Prämie muss also zehn Jahre Garantie abdecken, weshalb man von einer Versicherung durch „Kapitalisierung“ spricht.Wenn es also nicht von Jahr zu Jahr wiederkehrende Prämienzahlungen gibt, werden die Versicherer das Risiko als zu hoch einstufen und sich dann weigern, Angebote zu vermitteln.
Eine Gesellschaft, die Märkte in Frankreich übernimmt ohne sich dort niederzulassen, wird daher in Frankreich als eine punktuelle Tätigkeit angesehen, die keinen dauerhaften Fortbestand des Versicherungsvertrags gewährleistet.
- Um die Unterlagen zu prüfen, verlangen die Versicherer ein vollständiges technisches Dossier: Jede Aktivität muss beschrieben werden, die Zertifizierungen des in Frankreich tätigen Personals müssen bekannt sein, die Anteile der Unteraufträge müssen klar festgelegt werden, die Märkte müssen analysiert werden, usw.Oftmals sind diese Analysen langwierig und Quelle eines beträchtlichen Austausches mit verschiedenen Versicherern.Genau aus diesem Grund ist es ausschlaggebend, sich der vorgeschriebenen Frist für die Beschaffung von Angeboten bewusst zu sein.
In unserem Fall nahm eine deutsche Gesellschaft mit unseren Experten Kontakt auf, um eine Lösung für ihr sich in Frankreich entwickelndes Geschäft zu finden.
Zwei Märkte waren abzudecken, ohne dass eine französische Filiale gegründet worden war. Die Gesellschaft hatte damals bereits diese beiden Projekte vertraglich festgelegt, hatte aber noch keine Zehnjahresbescheinigung vorgelegt. Zum Zeitpunkt der Zahlungen weigerte sich der Auftraggeber schließlich die Rechnungen zu begleichen, und das, weil die Zehnjahresbescheinigung in den Unterlagen fehlte.
Zur Erinnerung: Das französische Gesetz schreibt vor, dass eine Bescheinigung über eine zehnjährige Versicherung noch vor der vertraglichen Festlegung eines Bauauftrags vorgelegt werden muss. Eine solche Bescheinigung muss demzufolge jedem Kostenvoranschlag beigefügt werden.
Nach einigen Monaten konnten wir eine Lösung für diese Gesellschaft finden, und zwar dank:
- Unserer Kenntnisse des Kunden: wir wussten, welche Versicherungsgesellschaft ihn in Deutschland deckte, sodass wir uns an die gleiche Versicherungsgesellschaft in Frankreich wenden konnten, um einen Gesamtkontext geltend zu machen;
- Unserer starken Beziehung zu diesem Versicherer: die Platzierung unserer Kanzlei als Nr. 1 in der Region Grand Est und als Nr. 13 auf nationaler Ebene hat es uns ermöglicht, neben dem Kontext unseres Kunden auch unseren eigenen Kontext einzubringen, um eine günstigere Position als die, die der Versicherer sonst eigentlich praktizierte;
- Der technischen Präsentation des Falls, welche mithilfe der erfahrenen Techniker beim Versicherten klar erstellt werden konnte;
- Der Bereitschaft des Versicherten, langfristig in Frankreich Fuß zu fassen, wodurch wir einen unbefristeten Versicherungsvertrag erhalten konnten.
So haben wir letztendlich eine passende Lösung gefunden, um diese Gesellschaft zu versichern, die ihren Kunden die Bescheinigungen über die zehnjährige Haftpflichtversicherung ausgestellt hat und selbst die Begleichung ihrer Rechnungen erhalten konnte.
Wenn Sie ähnliche Schwierigkeiten haben, ist es wichtig, sich mit Experten zu beraten, die es gewohnt sind, auf dem französischen Versicherungsmarkt zu praktizieren.
Sprechen Sie uns also gerne an!