Themen
Steuern & Wirtschaftsprüfung
Verschärfung der Besteuerung
von Personenkraftwagen in Frankreich
Januar 2024, Cabinet Baeumlin
Das französische Haushaltsgesetz 2024 verschärft die Besteuerung von Personenkraftwagen sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende, um Anreize für eine bessere Umweltverträglichkeit der in Frankreich verkehrenden Fahrzeuge zu schaffen.
Die jährlichen Pkw-Steuern für Gewerbetreibende und die Strafsteuern beim Fahrzeugkauf werden im Rahmen des französischen Haushaltsgesetzes 2024 verschärft.
Jährliche Kraftfahrzeugsteuern
Die jährlichen Steuern, die von bestimmten Gewerbetreibenden für geschäftlich genutzte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Hybridantrieb zu entrichten sind, werden erhöht.
Insbesondere wird ab 2024 die jährliche Steuer auf CO2-Emissionen bereits ab 15 g/km (WLTP-Norm) statt ab 21 g/km fällig. Darüber hinaus ist die entsprechende Steuertabelle, die 2025, 2026 und 2027 weiter verschärft wird, progressiv, was zu einer quasi systematischen Erhöhung der Tarife führt.
Im Übrigen wird die jährliche Steuer auf das Fahrzeugalter durch eine Steuer auf den Ausstoß von Luftschadstoffen ersetzt, die sich nach der französischen Crit’Air-Kategorie des Fahrzeugs richtet. Somit beträgt der Tarif für die Kategorie E (Elektrofahrzeuge) null, für die Kategorie 1 (Verbrennungsfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor Euro 5 oder Euro 6) 100 € und für die anderen Kategorien (Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß) 500 €.
Strafsteuern beim Fahrzeugkauf
Der Umweltmalus und die Gewichtsstrafsteuer, die beim Kauf eines umweltschädlichen Neuwagens zu entrichten sind, werden ab 2024 ebenfalls verschärft.
Der Umweltmalus greift nun bereits ab 118 g CO2/km (statt 123), und die letzte Stufe der Tabelle gilt ab 193 g/km für einen Tarif von 60.000 € (gegenüber 225 g/km und 50.000 € im Jahr 2023). Außerdem soll die Begrenzung dieses Malus auf 50 % des Kaufpreises des Fahrzeugs aufgehoben werden.
Gleichzeitig wird die Auslöseschwelle für die Gewichtsstrafsteuer von 1,8 auf 1,6 Tonnen gesenkt und es wird eine progressive Tabelle mit fünf Stufen eingeführt. Von jetzt an variiert ihr Tarif zwischen 10 und 30 € pro kg für den Teil des Gewichts, der 1,6 Tonnen übersteigt (anstelle von 10 €/kg über 1,8 Tonnen).
Hinweis: Die Kumulierung dieser beiden Strafsteuern darf im Jahr 2024 einen Betrag von 60.000 € nicht überschreiten.
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