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Unternehmensrecht
Neuerungen 2022 in Frankreich: „AGEC“-Gesetz
bringt neue Pflichten für Hersteller und Händler
Februar 2022, Epp Rechtsanwälte Avocats
Der Jahresbeginn geht in Frankreich stets mit verschiedenen gesetzlichen Neuregelungen einher, die zum 1. Januar in Kraft treten. Insbesondere das Gesetz Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 zur „Bekämpfung der Verschwendung und zur Kreislaufwirtschaft“ (sog. „Loi AGEC“ oder „Loi relative à la lutte contre le gaspillage et à l’économie circulaire“) brachte viele Reformen in den Bereichen Verbraucherschutz und Umweltrecht mit sich und führt auch 2022 zu Änderungen.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden die Pflichten von Herstellern und Verkäufern, insbesondere im B-to-C-Verhältnis, deutlich verschärft.
Dies gilt ebenfalls für Online-Händler und Betreiber von Internet-Marktplätzen, die ihr Geschäft nach Frankeich ausrichten.
Wir empfehlen Ihnen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Überprüfung der Produktbeschreibungen im Hinblick auf die neuen Informationspflichten,
- Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Händler
- Anpassung der Nutzungsbedingungen Ihres Marketplace
- Anpassung der internen Unternehmenspolitik (Stichwort: „ecology by design“)
Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite!
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In fünf aufschlussreichen Artikeln legt Ihnen Vanina Vedel, französische Anwältin bei unserem FFU-Partner EPP Rechtsanwälte Avocats, wesentliche Neuerungen dar, die seit dem 1. Januar 2022 in Frankreich zu beachten sind.
Hier erfahren Sie mehr:
- Erweiterte Verantwortung des Herstellers („responsabilité élargie du producteur“, kurz: „REP“)
- Elektrogeräte, Laptops, Smartphones: Neue Informationspflichten in Frankreich bezüglich der Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen
- Reduzierung von Plastikabfällen
- Verbot der Vernichtung unverkaufter neuer Non-Food Produkte
- Besondere Pflichten bei der Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen