Erweiterter Anwendungsbereich der französischen Impatriates-Steuerregelung

 
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Steuerrecht in Frankreich

Internationale Fachkräfte, die ihren Lebensmittelpunkt nach Frankreich verlagern, können nun offiziell von einer besonders günstigen steuerlichen Sonderregelung profitieren: der sogenannten Impatriates-Steuerregelung.

Diese wurde nun gezielt erweitert und steht künftig einem größeren Kreis ausländischer Arbeitnehmer in Frankreich offen. Hintergrund ist eine Meldung der französischen Steuerverwaltung vom 11. August 2025.

Frankreich buhlt um hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland – Was bedeutet die Impatriates-Regel im Steuerrecht?

Die Impatriates-Steuerregelung ist ein spezielles steuerliches Förderinstrument des französischen Rechts zur Gewinnung internationaler Talente. Sie ermöglicht ausgewählten Arbeitnehmern und Führungskräften, die aus dem Ausland nach Frankreich kommen, erhebliche Steuerbefreiungen auf bestimmte Einkünfte aus ihrer Tätigkeit und auf Auslandseinkünfte.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Regelung?

Die Impatriates-Regelung sieht insbesondere folgende Steuervorteile vor:

  • Befreiung von der Besteuerung der sogenannten Impatriates-Prämie. Diese Prämie entspricht dem zusätzlichen Lohn, der Impatriates in Frankreich für gewöhnlich seitens der Unternehmen gewährt wird.
  • Sie wird entweder in Höhe der tatsächlichen Zusatzprämie oder pauschal in Höhe von 30 % des beitragsfreien Nettogehalts angesetzt.
  • Steuerbefreiung für Einkünfte aus im Ausland verrichteten Aktivitäten.
  • Befreiung in Höhe von 50 % für bestimmte ausländische Einkünfte, insbesondere Lizenzgebühren, Dividenden und Gewinnen aus Veräußerungen gemäß Artikel 155 B des französischen Steuergesetzbuchs (Code général des impôts).

Diese Vorteile machen die Impatriates-Regelung zu einem zentralen Baustein der steuerlichen Standortpolitik Frankreichs im Wettbewerb um hochqualifizierte internationale Fachkräfte.

Wer konnte bisher von der Impatriates-Regelung profitieren?

Bislang war der Anwendungsbereich der Impatriates-Steuerregelung eng gefasst. Begünstigt waren ausschließlich Arbeitnehmer und Führungskräfte, die direkt aus dem Ausland für eine Tätigkeit in Frankreich rekrutiert wurden und ihren steuerlichen Wohnsitz aus diesem Anlass nach Frankreich verlegten.

Personen, die aus eigener Initiative nach Frankreich kamen – etwa ohne vorherige konkrete Rekrutierung durch einen französischen Arbeitgeber – waren von dieser Vorteilsregelung ausdrücklich ausgenommen.

Was gilt seit dem 11. August 2025 für Impatriates in Frankreich?

Mit einem Erlass vom 11. August 2025 hat die französische Steuerverwaltung den Kreis der potenziell Begünstigten erweitert. Künftig gelten auch auch ausländische Kandidaten, die im Ausland leben und von dort aus eigenem Antrieb auf eine in Frankreich ausgeschriebene Stelle bewerben, als „direkt im Ausland rekrutiert“.

Die Folge: Die Impatriates-Steuerregelung steht künftig nicht mehr nur den klassisch von einem Headhunter angeworbenen Arbeitnehmern offen, sondern auch internationalen Bewerbern, die sich eigeninitiativ auf eine ausgeschriebene Stelle in Frankreich bewerben – sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum ist diese Regelung Frankreichs für internationale Fachkräfte bedeutsam?

Der Erlass der französischen Steuerverwaltung hat erhebliche praktische Relevanz. Sie reduziert eine bisherige Zugangshürde und erweitert den Kreis derjenigen, die von der Impatriates-Regelung profitieren können.

Für Unternehmen bedeutet dies:

Stellenausschreibungen in Frankreich werden für qualifizierte Bewerber aus dem Ausland steuerlich attraktiver.

Die Rekrutierung internationaler Fachkräfte aus dem Ausland kann künftig leichter mit einem Steueranreiz verknüpft werden.

Frankreich stärkt damit seine Position im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte.

Für internationale Fachkräfte eröffnet die neue Auslegung der französischen Steuerverwaltung zusätzliche Möglichkeiten. Wer sich aus dem Ausland auf eine französische Stellenausschreibung bewirbt und seinen Wohnsitz nach Frankreich verlegt, kann – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – von erheblichen Steuerbefreiungen profitieren.

Was sollten Arbeitgeber und Fachkräfte jetzt beachten?

Stellenausschreibungen, die sich ausdrücklich an im Ausland ansässige Bewerber richten, können unter Umständen den Zugang zu den steuerlichen Begünstigungen erleichtern.

Internationale Fachkräfte sollten im Vorfeld eines Wechsels nach Frankreich prüfen, ob sie die Voraussetzungen der Impatriates-Regelung erfüllen und welche konkreten Vorteile sich für ihre individuelle Situation ergeben können. Die steuerlichen Effekte können je nach Höhe der Impatriates-Prämie, der Auslandstätigkeiten und der ausländischen Einkünfte erheblich sein.

Sie möchten sich genauer über die Impatriates-Steuerregelung in Frankreich und ihre praktische Anwendung informieren?

Unsere deutsch-französischen Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Prüfung, ob die Impatriates-Regelung für Sie oder Ihre Mitarbeiter in Betracht kommt, und begleiten Sie bei der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Gestaltung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse.

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