Frankreich: Rechtswidrigkeit der mündlichen Arbeitgeberkündigung

Arbeitsrecht in Frankreich

Die vorherige mündliche Information über die anstehende Kündigung des Arbeitsvertrags macht die spätere schriftliche Kündigung rechtswidrig.

Die mündliche Ankündigung einer anstehenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist in Frankreich rechtswidrig. Dies kann auch nicht im Nachgang schriftlich korrigiert werden.

Eine Kündigung in Frankreich muss immer schriftlich erfolgen und bestimmte Formvorschriften einhalten.

Das französische Kassationsgericht hat in einem Urteil vom 3. April 2024 entschieden, dass eine Kündigung rechtswidrig ist, bei der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorab telefonisch darüber informierte, dass eine Kündigung ausgesprochen wird, und erst danach das schriftliche Kündigungsschreiben versandte.

Weitere Informationen zu der Entscheidung finden Sie in dem vollständigen Artikel von Emeline Salmon, Anwältin für französisches Arbeitsrecht in der deutsch-französischen Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats.

Hier erfahren Sie mehr: https://rechtsanwalt.fr/ist-eine-muendlich-ausgesprochene-kuendigung-rechtswidrig/

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