Präsentationsunterlagen:

Einstellung und Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich – von A bis Z

Konkreter Ablauf und Praxistipps für Arbeitgeber mit oder ohne Sitz in Frankreich

Live-Webinar vom 13. Oktober 2023
De Haan Consulting, EPP Rechtsanwälte Avocats, Roederer

I. Einstellung von Personal in Frankreich

1. Fragestellungen bei der Einstellung eines Mitarbeiters:

  1. Wie stelle ich einen Mitarbeiter ein?
  2. Welche Kosten sind mit der Personalbeschaffung verbunden?
  3. Wie steht es mit den interkulturellen Unterschieden?

2. Wie stelle ich einen Mitarbeiter ein?

Arten von Arbeitsverträgen:

  1. Befristeter Arbeitsvertrag
    • Zeitarbeit (frz. „Intérim“ – Arbeitnehmerüberlassung)
    • CDD („contrat à durée déterminée“)
  2. Unbefristeter Arbeitsvertrag
    • CDI („contrat à durée indéterminée“)

Einstellungsprozess in 7 Schritten:

Dauer: etwa 2-3 Monate bis zur Unterschrift des Arbeitsvertrages

  1. Schritt: Stellenbeschreibung verfassen, Rücksprache mit dem Unternehmen
  2. Schritt: Bewerber finden (Netzwerke, Direktansprache, Anzeige setzen) und Vorauswahl treffen
  3. Schritt: Bewerbungsgespräche führen
  4. Schritt: Personalanalyse in Form einer Personalakte
  5. Schritt: Vorstellen der Personalakten
  6. Schritt: Bewerbungsgespräche mit dem Unternehmen organisieren und Entscheidungsfindung
  7. Schritt: Betreuung während der Einarbeitungsphase

3. Welche Kosten sind mit der Personalbeschaffung verbunden?

Wie in Deutschland existieren diverse Alternativen:

  1. Anzeigenaufgabe über Jobboards
  2. Pôle Emploi“ („Agentur für Arbeit in Frankreich“)
    • Keine Kosten
  3. APEC“ („Agence Pour l’Emploi des Cadres“/ „Agentur für Führungskräfte/leitende Angestellte“)
    • Keine Kosten, sofern das einstellende Unternehmen in Frankreich (Bsp.: mit einer selbstständigen Filiale) registriert ist
  1. „Zeitarbeit“ („Travail Temporaire“ oder „Intérim“), inklusive der Tätigkeit eines „cabinet de placement“ = Arbeitnehmerüberlassung
    • Kosten: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag („Intérim“) mit angepasstem Koeffizienten (z.B. Stundenlohn multipliziert mit Koeffizienten 2) oder
    • Honorar bis zu 18 % des Jahresbruttogehalts als einmalige Zahlung (oftmals auf reiner Erfolgsbasis)
  2. Cabinet de Recrutement“: Personalberater / Headhunter
    • Kosten: bis zu 25 % des Jahresbruttogehalts (deckt Personalsuche während der Such-, Vorstellungs- sowie Einstellungsphase und umfasst Garantieleistungen)

4. Interkulturelle Unterschiede

Wichtig: kulturelle Unterschiede zwischen den DACH-Ländern und Frankreich

  • Falsche Herangehensweise führt zu Verständnisproblemen und möglichen Hindernissen
  • Wesentlicher Aspekt: Bewusstsein beider Parteien für die Unterschiede – im Idealfall dieselbe Sprache sprechen und vor allem dieselbe und unternehmenseigene Kultur leben

II. Arbeitsvertrag in Frankreich: Worauf Sie achten sollten – Erstellung eines Arbeitsvertrages in 7 Schritten

1. Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten?

  • Grundregel: Rechtswahl
  • Grenzen: Schutzvorschriften des Staates, in dem/von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet
  • Sprache

2. Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag?

  • Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags: immer möglich
  • Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags:
    • nur in Ausnahmefällen möglich
    • Keine grundlose Befristung

3. Tarifvertrag

  • > 500 allgemeinverbindliche Tarifverträge
  • Ermittlung des anwendbaren Tarifvertrags
    • Haupttätigkeit des Unternehmens
    • in bestimmten Fällen (z.B. Entsendung): Die vom entsandten Arbeitnehmer tatsächlich verrichtete Tätigkeit
    • Enthält wesentliche Bestimmungen (Mindestlohn, Einstufung, Arbeitszeit, Probezeit, Kündigungsfrist, …)

4. Einstufung des Arbeitnehmers

5. Probezeit

6. Festlegung der Arbeitszeit

7. Vergütung

  • Mindestlohn
    • Gesetz -> seit 01.05.2023 = 11,52 € brutto / Std.

= 1.747,20 € brutto / Monat (35 Std. / Woche)

  • Tarifvertrag -> abhängig von Einstufung und Arbeitszeit
  • Variable Vergütung
    • In einem separaten Schreiben festzulegen (Empfehlung)
    • Ziele zwingend am Anfang des Jahres vom Arbeitgeber festzulegen
  • Home Office
    • Kostenerstattung
    • Nutzungsentschädigung („indemnité de sujétion“)

III. Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich

1. In welchem Land sind die Sozialabgaben zu zahlen?

  • Grundsatz bei 100% Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat:

->    Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt

2. Registrierungen und Anmeldungen

3. Zusatzversicherungen

  • Zusatzkrankenversicherung
  • Tarifliche oder gewünschte Zusatzversicherungen, insbesondere Vorsorgeversicherung

4. Personalverwaltung

  • Monatliche Gehaltsabrechnung
  • Auf Wunsch: Zahlung der Gehälter/Sozialabgaben über ein französisches Treuhandkonto
  • Monatliche bzw. vierteljährliche Erklärung der Sozialabgaben
  • Monatliche Erklärung der Gehaltsdaten an eine zentrale Plattform (DSN)
  • Verwaltung krankheitsbedingter Abwesenheiten
  • Korrespondenz mit französischen Sozialversicherungsträgern
  • Bei Bedarf: Anforderung einer A1-Bescheinigung

IV. Welche Zusatzversicherungen sind für französische Arbeitnehmer vorgeschrieben?

1. Krankenzusatzversicherung (mutuelle)

  • Ist Pflicht in Frankreich
  • Vorteil für den Arbeitnehmer und seine Familie
  • Schwierig zu finden, wenn Sie keine Tochtergesellschaft in Frankreich gegründet haben
  • Als Versicherungsmakler kann die Roederer Gruppe eine Lösung auf dem Versicherungsmarkt finden
  • Achtung: Das kostet manchmal Zeit und erfordert Geduld!
  • IT-Lösung für Arbeitnehmer: Roederer Apps, um Erstattungszahlungen zu verfolgen.

2. Vorsorge-Versicherung (prévoyance)

  • Ist in Frankreich für Führungskräfte („cadre“) Pflicht
  • Abhängig vom Tarifvertrag auch für nicht-leitende Angestellte („non-cadre“)
  • Roederer hat maßgeschneiderte Produkte, um Versicherungsdeckungen zu finden
  • IT-Lösung für Personalabteilungen, um Arbeitsunfälle zu melden

3. Zusatzrentenversicherung (retraite complémentaire)

  • Zusätzliche Rente nach „Artikel 83“
  • Kapitalisierungssystem

Für ausführlichere Informationen, sehen Sie sich die Aufzeichnung unseres Webinars an.

Unsere Experten beraten Sie gerne: Nehmen Sie Kontakt mit ihnen auf!

 
Aurélia Heim
Avocat
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