Präsentationsunterlagen:
Markteintrittsstrategien: Erfolgsgeschäft Frankreich
Live-Webinar vom 06.05.2025
EPP Rechtsanwälte Avocats und Liebich & Partner
Gliederung:
I. Markteintritt: Erfolgreicher Markteintritt in 8 Schritten
II. Marktpräsenz ohne eigene juristische Struktur: Handelsvertreter und Vertriebsnetzwerke
III. Marktpräsenz mit eigener juristischer Struktur: Niederlassung und Gründung
IV. Externes Wachstum: Unternehmensübernahme und Beteiligung
V. Fazit: Welche Lösung passt zu meinem Unternehmen?
I. Markteintritt: Erfolgreicher Markteintritt in 8 Schritten
Warum ausgerechnet Frankreich?
- Zweitgrößter Markt der EU
- Vertrauter Handelspartner
- Deutschland ist wichtigster Handelspartner von Frankreich: 116 Mrd. € Importe!
- Frankreich ist der viertgrößte Handelspartner Deutschlands
- Deutschland und Frankreich bilden 41% des BIP der EU
- Ca. 3.000 deutsche Unternehmen in Frankreich tätig und beschäftigen etwa 350.000 Mitarbeiter
- Industrialisierung: moderne Infrastrukturen und Technologien in Frankreich
- Konsumgetriebene Wirtschaft in Frankreich: förderlich für Konsumgüter und Dienstleistungen
Erfolgreicher Markteintritt in 8 Schritten
1. Marktkenntnisse
- Makroökonomische Studien: Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, politischen Stabilität und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Mikroökonomische Studien: Untersuchung spezifischer Marktsegmente, Verbraucherverhalten und Wettbewerbsdynamiken.
2. Marktanalysen
- Markt- und Konkurrenzanalyse: Identifikation der Hauptakteure, Marktanteile und Wettbewerbsstrategien.
- Entscheidungstreiber: Verständnis der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren, die Kaufentscheidungen beeinflussen.
- SWOT-Analyse: Bewertung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Markteintritt.
3. Kulturelle Anpassung
- Sprache: Französisch ist die Hauptsprache. Eine lokalisierte Kommunikationsstrategie kann entscheidend sein.
- Geschäftskultur: Verständnis für die französische Geschäftskultur, einschließlich Verhandlungsstilen und Entscheidungsprozessen.
4. Rechtliche und regulatorische Anforderungen
- Arbeitsrecht: Kenntnis der Arbeitsgesetze und -vorschriften, einschließlich Arbeitsverträgen und Arbeitnehmerrechten.
- Steuerliche Aspekte: Verständnis der steuerlichen Anforderungen und möglicher Anreize für ausländische Investitionen
5. Marketing und Vertrieb
- Marketingstrategien: Anpassung der Marketingstrategien an lokale Präferenzen und Verbraucherverhalten.
- Vertriebskanäle: Auswahl der geeigneten Vertriebskanäle, einschließlich Online- und Offline-Vertrieb.
6. Ziele und Potenziale klar definieren und quantifizieren
- Kurzfristige Ziele: Etablierung einer Marktpräsenz und Gewinnung erster Kunden.
- Mittelfristige Ziele: Aufbau eines stabilen Kundenstamms und Erhöhung des Marktanteils.
- Langfristige Ziele: Etablierung als führender Anbieter und Expansion in neue Marktsegmente.
7. Planung und Implementierungsplan erarbeiten
- Implementierung planen und klares Ownership identifizieren: Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zeitplänen.
- Steering Committee definieren: Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur Überwachung des Fortschritts.
- Entscheidungsträger involvieren: Einbindung wichtiger Stakeholder in den Entscheidungsprozess.
- Projektleitung definieren und ermächtigen: Klare Zuweisung von Verantwortung und Befugnissen.
- Anwaltliche und steuerliche Unterstützung involvieren: Sicherstellung der rechtlichen und steuerlichen Konformität.
8. Risikomanagement
- Risikobewertung: Identifikation potenzieller Risiken und Entwicklung von Strategien zu deren Bewältigung.
- Notfallpläne: Erstellung von Notfallplänen für unvorhergesehene Ereignisse.
II. Marktpräsenz ohne eigene juristische Struktur: Handelsvertreter und Vertriebsnetzwerke
- Handelsvertreter
Vorteile | Nachteile |
• Agilität und Flexibilität beim Markteintritt | • Begrenzte Kontrolle über Vertriebsaktivitäten |
• Geringere Anfangsinvestition und Risiken, Lokale Marktkenntnis des Handelsvertreters
Achtung: Ausgleichsanspruch |
• Abhängigkeit von der Eigenmotivation und Zuverlässigkeit des Handelsvertreters |
• Schneller Marktzugang ohne feste Struktur in Frankreich | • Kein direkter Aufbau der eigenen Marke vor Ort |
• Keine Notwendigkeit der rechtlichen Gründung vor Ort | • Mögliche Anerkennung einer festen Betriebsstätte mit steuerlichen Implikationen => Vertreterbetriebstätte |
- Aufbau eines Fachhändlernetzwerks
Vorteile | Nachteile |
• Breite Marktabdeckung durch lokale Fachhändler | • Abhängigkeit von der Leistung und Zuverlässigkeit der Fachhändler |
• Stärkung der Markenpräsenz und des Kundenservices vor Ort | • Mögliche Inkonsistenzen in der Markenkommunikation und im Service |
• Geringere Investitionskosten im Vergleich zu eigenen Filialen | • Notwendigkeit einer effektiven Schulung und Unterstützung der Fachhändler |
• Schnelle Reaktionsfähigkeit und Anpassung auf lokale Marktanforderungen | • Schwierigerer Schutz der Vertriebsstrategie |
- Die Vertreterbetriebsstätte nach dem DBA Frankreich–Deutschland
Rechtsgrundlage:
- Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Frankreich–Deutschland
- Entspricht im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen, Art. 5
Wann liegt eine Vertreterbetriebsstätte vor?
Eine Vertreterbetriebsstätte in Frankreich entsteht, wenn:
- Eine Person im Namen des deutschen Unternehmens handelt, Verträge abschließt oder verhandelt und das Unternehmen dadurch rechtlich verpflichtet wird.
- UND die Person ist rechtlich oder wirtschaftlich vom deutschen Unternehmen abhängig.
Wann liegt KEINE Vertreterbetriebsstätte vor?
- Der Vertreter ist unabhängig (z. B. Makler, freier Handelsvertreter).
- Keine Vertragsabschlüsse im Namen des Unternehmens.
- Nur unterstützende Tätigkeiten (Werbung, Marktanalyse, etc.).
Besondere Risiken:
- Enge, exklusive (oder fast exklusive) Beziehungen zu einem Vertreter können zur Betriebsstättenbegründung führen.
- Auch arbeitsrechtliche Risiken bei faktischer Eingliederung möglich (Scheinselbstständigkeit).
Definition – Artikel 5 DBA DE-FR
„Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.“
Merkmale einer Betriebsstätte:
- Feste örtliche Einrichtung (physische Präsenz)
- Beständigkeit über eine gewisse Dauer
- Tätigkeit des Unternehmens wird dort ganz oder teilweise ausgeübt
- Die Einrichtung steht dem Unternehmen zur Verfügung
Was keine Betriebsstätte ist:
- Nutzung von Räumen nur zur Lagerung oder Ausstellung
- Einkauf oder Informationsbeschaffung
- Tätigkeiten vorbereitender oder unterstützender Art
Achtung: Auch ohne juristische Gründung kann eine steuerpflichtige Präsenz im Ausland entstehen.
Beispiele für eine Betriebsstätte: |
Büro, Filiale, Fabrik, Werkstatt oder Lager, Baustelle (ab 12 Monaten), Ort der Leitung oder Geschäftsführung |
- Folgen der Betriebsstätteneigenschaft in Frankreich
Mögliche Konsequenzen:
- Nachträgliche französische Gewinnermittlung nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften
- Abgabe von Steuererklärungen für die geprüften Jahre (10 Jahre rückwirkend)
- Zahlung der französischen Körperschaftsteuer, ohne vorherige Anrechnung der in Deutschland gezahlten Steuer
→ Risiko von Liquiditätsproblemen durch rückwirkende Steuerzahlung ohne vorherige Rückstellung - Steuerliche Neubeurteilung der Mitarbeiterentsendung
→ 183-Tage-Regel ggf. nicht anwendbar → französische Lohnsteuerpflicht - Finanzielle Risiken der Steuerprüfung
- Strafen bis zu 80 % der geschuldeten Steuer
- Verzugszinsen auf rückständige Beträge
- Prüfung durch die französische Finanzverwaltung bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich
Frühzeitige Strukturwahl und steuerliche Prüfung dringend empfohlen, um massive Nachzahlungen und steuerliche Risiken zu vermeiden.
III. Marktpräsenz mit eigener juristischer Struktur: Niederlassung und Gründung
- Eintragung einer Niederlassung
Vorteile | Nachteile |
• Direkte Marktpräsenz und Kontrolle über Vertriebsstrategien | • Höhere Anfangsinvestitionen und Betriebskosten |
• Aufbau von Markenbekanntheit und Kundenbeziehungen | • Komplexere rechtliche und administrative Anforderungen |
• Klare interne Verantwortlichkeiten und Berichtslinien | • Bei Nutzung einer unselbständigen Niederlassung: mögliche steuerliche Komplexität |
• Verpflichtung zur Einhaltung lokaler arbeitsrechtlicher Vorschriften |
- Risiken einer Niederlassung in Frankreich
Steuerliche Risiken:
- Eigene Steuerpflicht in Frankreich, obwohl keine juristische Einheit vorliegt
- Doppelbesteuerungsrisiken bei fehlender Klarheit über die Gewinnabgrenzung
- Pflicht zur Abgabe einer französischen Steuererklärung
- Französische Buchhaltung muss gemäß lokalen Vorschriften geführt werden → Pflicht zur Zusammenarbeit mit einem französischen Expert-Comptable
Juristische Risiken und rechtliche Einschränkungen:
- Arbeitsverträge werden mit der deutschen Muttergesellschaft geschlossen
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit → geringeres Vertrauen bei französischen Geschäftspartnern
- Verträge mit Kunden im Namen der deutschen Gesellschaft → mögliche rechtliche Unsicherheiten
- Die Zweigniederlassung ist eine kostengünstige Einstiegslösung, birgt jedoch nicht zu unterschätzende steuerliche und juristische Risiken.
- Die laufenden Kosten (Buchhaltung, Steuerberatung, Verwaltung etc.) sind vergleichbar mit denen einer Tochtergesellschaft.
Es wird folglich klar zur Gründung einer eigenständigen Tochtergesellschaft (z. B. SAS) geraten.
- Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich
Vorteile | Nachteile |
• Vollständige Kontrolle über alle Geschäftsprozesse | • Hohe Investitionskosten und finanzielle Risiken |
• Möglichkeit zur Anpassung von Produkten und Dienstleistungen an lokale Bedürfnisse | • Komplexere rechtliche und regulatorische Anforderungen |
• Positive Wahrnehmung durch französische Kunden („französischer Anbieter“) | |
• Steuerlich optimierbare Vergütung des GF bei grenzüberschreitender Tätigkeit & steuerlich begünstigte Dividendenausschüttungen bei Mutter-Tochter-Regime |
Beispiel: Société par Actions Simplifiée (SAS)
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Ein Gesellschafter genügt
- Keine Einschränkung hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz der Gesellschafter
- Sehr flexible Gestaltung von Geschäftsführung und Anteilseignerrechten
- Gründung ohne Notar möglich – vollständig durch französischen Anwalt
- Satzung kann per elektronischer Signatur unterzeichnet werden, Gründungsverfahren (schnell & digital möglich)
Vorteile der SAS als Tochtergesellschaft:
- Volle juristische Selbstständigkeit → klare Haftungsbegrenzung
- Besseres Standing bei Kunden & Behörden in Frankreich
- Steuervorteile bei grenzüberschreitender Geschäftsführung sowie steuerlich begünstigte Dividendenausschüttungen unter Anwendung des Mutter-Tochter-Regimes
Die SAS ermöglicht eine moderne, flexible und digital durchführbare Markteintrittslösung in Frankreich.
IV. Externes Wachstum: Unternehmensübernahme und Beteiligung
Vorteile | Nachteile |
• Schneller Marktzugang durch Akquisitionen oder Joint Ventures | • Hohe finanzielle Risiken und Integrationsherausforderungen, Kulturunterschiede |
• Bestehende Kundenbeziehungen & Mitarbeiter | • Abhängigkeit von der Leistung und Reputation des akquirierten Unternehmens |
• Nutzung bestehender Marktkenntnisse und Netzwerke | • Versteckte Altlasten & finanzielle Risiken |
- Formen der externen Expansion
- Share Deal: Erwerb von Anteilen (SARL) oder Aktien (SAS)
- Asset Deal: Erwerb eines Geschäftsbetriebs („Fonds de commerce“)
- Joint Venture / NewCo: gemeinsame Neugründung mit dem bisherigen Eigentümer
- Wichtige Prüfungen vor dem Erwerb (Due Diligence)
- Enge, exklusive (oder fast exklusive) Beziehungen zu einem Vertreter können zur Betriebsstättenbegründung führen.
- Auch arbeitsrechtliche Risiken bei faktischer Eingliederung möglich (Scheinselbstständigkeit).
- Arbeitsrecht: Kündigungsfristen, Sozialpläne, Personalvertretung
- Gewerberaummietrecht: eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten
- Steuern & Bilanzen: Analyse der letzten Geschäftsjahre
- Verträge & Rechte Dritter: Übertragbarkeit, Zustimmungsrechte
- IP-Rechte & Lizenzen: Inhaberschaft, Eintragungen, Verträge
- Garantien & rechtliche Absicherung:
- Umfassende Garantieerklärungen im Kaufvertrag
- Einbehalt eines Kaufpreisanteils auf Treuhandkonto
- Gewährleistungsfristen: i.d.R. abgestimmt auf Prüfungszeiträume (z. B. 3 Jahre rückwirkend)
V. Fazit: Welche Lösung passt zu meinem Unternehmen?
Flexible Präsenz ohne eigene Struktur:
- Geringe Anfangskosten, schneller Einstieg
- Begrenzte Kontrolle, Risiken der Vertreterbetriebsstätte möglich
Niederlassung:
- Eigene Präsenz & Marktsteuerung
- Steuerliche & rechtliche Risiken, ähnliche laufende Kosten wie Tochtergesellschaft
Tochtergesellschaft (z. B. SAS)
- Volle rechtliche Selbstständigkeit, steuerlich optimierbar
- Professionelle Außenwirkung & Vertrauen bei Kunden
- Moderne, digitale Gründungsverfahren möglich
- Höhere Anfangsinvestitionen, aber klare Struktur und Sicherheit
Externes Wachstum (Akquisition / Joint Venture)
- Schneller Zugang, Nutzung bestehender Strukturen
- Integrations- & Haftungsrisiken → gründliche Prüfung erforderlich
Für ausführlichere Informationen, sehen Sie sich die Aufzeichnung unseres Webinars an.
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