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Präsentationsunterlagen:
Markteintrittsstrategien: Erfolgsgeschäft Frankreich
Live-Webinar vom 06.05.2025
EPP Rechtsanwälte Avocats und Liebich & Partner
Gliederung:
I. Markteintritt: Erfolgreicher Markteintritt in 8 Schritten
II. Marktpräsenz ohne eigene juristische Struktur: Handelsvertreter und Vertriebsnetzwerke
III. Marktpräsenz mit eigener juristischer Struktur: Niederlassung und Gründung
IV. Externes Wachstum: Unternehmensübernahme und Beteiligung
V. Fazit: Welche Lösung passt zu meinem Unternehmen?
Warum ausgerechnet Frankreich?
- Zweitgrößter Markt der EU
- Vertrauter Handelspartner
- Deutschland ist wichtigster Handelspartner von Frankreich: 116 Mrd. € Importe!
- Frankreich ist der viertgrößte Handelspartner Deutschlands
- Deutschland und Frankreich bilden 41% des BIP der EU
- Ca. 3.000 deutsche Unternehmen in Frankreich tätig und beschäftigen etwa 350.000 Mitarbeiter
- Industrialisierung: moderne Infrastrukturen und Technologien in Frankreich
- Konsumgetriebene Wirtschaft in Frankreich: förderlich für Konsumgüter und Dienstleistungen
Erfolgreicher Markteintritt in 8 Schritten
1. Marktkenntnisse
- Makroökonomische Studien: Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, politischen Stabilität und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Mikroökonomische Studien: Untersuchung spezifischer Marktsegmente, Verbraucherverhalten und Wettbewerbsdynamiken.
2. Marktanalysen
- Markt- und Konkurrenzanalyse: Identifikation der Hauptakteure, Marktanteile und Wettbewerbsstrategien.
- Entscheidungstreiber: Verständnis der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren, die Kaufentscheidungen beeinflussen.
- SWOT-Analyse: Bewertung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Markteintritt.
3. Kulturelle Anpassung
- Sprache: Französisch ist die Hauptsprache. Eine lokalisierte Kommunikationsstrategie kann entscheidend sein.
- Geschäftskultur: Verständnis für die französische Geschäftskultur, einschließlich Verhandlungsstilen und Entscheidungsprozessen.
4. Rechtliche und regulatorische Anforderungen
- Arbeitsrecht: Kenntnis der Arbeitsgesetze und -vorschriften, einschließlich Arbeitsverträgen und Arbeitnehmerrechten.
- Steuerliche Aspekte: Verständnis der steuerlichen Anforderungen und möglicher Anreize für ausländische Investitionen
5. Marketing und Vertrieb
- Marketingstrategien: Anpassung der Marketingstrategien an lokale Präferenzen und Verbraucherverhalten.
- Vertriebskanäle: Auswahl der geeigneten Vertriebskanäle, einschließlich Online- und Offline-Vertrieb.
6. Ziele und Potenziale klar definieren und quantifizieren
- Kurzfristige Ziele: Etablierung einer Marktpräsenz und Gewinnung erster Kunden.
- Mittelfristige Ziele: Aufbau eines stabilen Kundenstamms und Erhöhung des Marktanteils.
- Langfristige Ziele: Etablierung als führender Anbieter und Expansion in neue Marktsegmente.
7. Planung und Implementierungsplan erarbeiten
- Implementierung planen und klares Ownership identifizieren: Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zeitplänen.
- Steering Committee definieren: Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur Überwachung des Fortschritts.
- Entscheidungsträger involvieren: Einbindung wichtiger Stakeholder in den Entscheidungsprozess.
- Projektleitung definieren und ermächtigen: Klare Zuweisung von Verantwortung und Befugnissen.
- Anwaltliche und steuerliche Unterstützung involvieren: Sicherstellung der rechtlichen und steuerlichen Konformität.
8. Risikomanagement
- Risikobewertung: Identifikation potenzieller Risiken und Entwicklung von Strategien zu deren Bewältigung.
- Notfallpläne: Erstellung von Notfallplänen für unvorhergesehene Ereignisse.
- Handelsvertreter
Vorteile | Nachteile |
• Agilität und Flexibilität beim Markteintritt | • Begrenzte Kontrolle über Vertriebsaktivitäten |
• Geringere Anfangsinvestition und Risiken, Lokale Marktkenntnis des Handelsvertreters
Achtung: Ausgleichsanspruch |
• Abhängigkeit von der Eigenmotivation und Zuverlässigkeit des Handelsvertreters |
• Schneller Marktzugang ohne feste Struktur in Frankreich | • Kein direkter Aufbau der eigenen Marke vor Ort |
• Keine Notwendigkeit der rechtlichen Gründung vor Ort | • Mögliche Anerkennung einer festen Betriebsstätte mit steuerlichen Implikationen => Vertreterbetriebstätte |
- Aufbau eines Fachhändlernetzwerks
Vorteile | Nachteile |
• Breite Marktabdeckung durch lokale Fachhändler | • Abhängigkeit von der Leistung und Zuverlässigkeit der Fachhändler |
• Stärkung der Markenpräsenz und des Kundenservices vor Ort | • Mögliche Inkonsistenzen in der Markenkommunikation und im Service |
• Geringere Investitionskosten im Vergleich zu eigenen Filialen | • Notwendigkeit einer effektiven Schulung und Unterstützung der Fachhändler |
• Schnelle Reaktionsfähigkeit und Anpassung auf lokale Marktanforderungen | • Schwierigerer Schutz der Vertriebsstrategie |
- Die Vertreterbetriebsstätte nach dem DBA Frankreich–Deutschland
Rechtsgrundlage:
- Artikel 5 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Frankreich–Deutschland
- Entspricht im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen, Art. 5
Wann liegt eine Vertreterbetriebsstätte vor?
Eine Vertreterbetriebsstätte in Frankreich entsteht, wenn:
- Eine Person im Namen des deutschen Unternehmens handelt, Verträge abschließt oder verhandelt und das Unternehmen dadurch rechtlich verpflichtet wird.
- UND die Person ist rechtlich oder wirtschaftlich vom deutschen Unternehmen abhängig.
Wann liegt KEINE Vertreterbetriebsstätte vor?
- Der Vertreter ist unabhängig (z. B. Makler, freier Handelsvertreter).
- Keine Vertragsabschlüsse im Namen des Unternehmens.
- Nur unterstützende Tätigkeiten (Werbung, Marktanalyse, etc.).
Besondere Risiken:
- Enge, exklusive (oder fast exklusive) Beziehungen zu einem Vertreter können zur Betriebsstättenbegründung führen.
- Auch arbeitsrechtliche Risiken bei faktischer Eingliederung möglich (Scheinselbstständigkeit).
Definition – Artikel 5 DBA DE-FR
„Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.“
Merkmale einer Betriebsstätte:
- Feste örtliche Einrichtung (physische Präsenz)
- Beständigkeit über eine gewisse Dauer
- Tätigkeit des Unternehmens wird dort ganz oder teilweise ausgeübt
- Die Einrichtung steht dem Unternehmen zur Verfügung
Was keine Betriebsstätte ist:
- Nutzung von Räumen nur zur Lagerung oder Ausstellung
- Einkauf oder Informationsbeschaffung
- Tätigkeiten vorbereitender oder unterstützender Art
Achtung: Auch ohne juristische Gründung kann eine steuerpflichtige Präsenz im Ausland entstehen.
Beispiele für eine Betriebsstätte: |
Büro, Filiale, Fabrik, Werkstatt oder Lager, Baustelle (ab 12 Monaten), Ort der Leitung oder Geschäftsführung |
- Folgen der Betriebsstätteneigenschaft in Frankreich
Mögliche Konsequenzen:
- Nachträgliche französische Gewinnermittlung nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften
- Abgabe von Steuererklärungen für die geprüften Jahre (10 Jahre rückwirkend)
- Zahlung der französischen Körperschaftsteuer, ohne vorherige Anrechnung der in Deutschland gezahlten Steuer
→ Risiko von Liquiditätsproblemen durch rückwirkende Steuerzahlung ohne vorherige Rückstellung - Steuerliche Neubeurteilung der Mitarbeiterentsendung
→ 183-Tage-Regel ggf. nicht anwendbar → französische Lohnsteuerpflicht - Finanzielle Risiken der Steuerprüfung
- Strafen bis zu 80 % der geschuldeten Steuer
- Verzugszinsen auf rückständige Beträge
- Prüfung durch die französische Finanzverwaltung bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich
Frühzeitige Strukturwahl und steuerliche Prüfung dringend empfohlen, um massive Nachzahlungen und steuerliche Risiken zu vermeiden.
- Eintragung einer Niederlassung
Vorteile | Nachteile |
• Direkte Marktpräsenz und Kontrolle über Vertriebsstrategien | • Höhere Anfangsinvestitionen und Betriebskosten |
• Aufbau von Markenbekanntheit und Kundenbeziehungen | • Komplexere rechtliche und administrative Anforderungen |
• Klare interne Verantwortlichkeiten und Berichtslinien | • Bei Nutzung einer unselbständigen Niederlassung: mögliche steuerliche Komplexität |
• Verpflichtung zur Einhaltung lokaler arbeitsrechtlicher Vorschriften |
- Risiken einer Niederlassung in Frankreich
Steuerliche Risiken:
- Eigene Steuerpflicht in Frankreich, obwohl keine juristische Einheit vorliegt
- Doppelbesteuerungsrisiken bei fehlender Klarheit über die Gewinnabgrenzung
- Pflicht zur Abgabe einer französischen Steuererklärung
- Französische Buchhaltung muss gemäß lokalen Vorschriften geführt werden → Pflicht zur Zusammenarbeit mit einem französischen Expert-Comptable
Juristische Risiken und rechtliche Einschränkungen:
- Arbeitsverträge werden mit der deutschen Muttergesellschaft geschlossen
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit → geringeres Vertrauen bei französischen Geschäftspartnern
- Verträge mit Kunden im Namen der deutschen Gesellschaft → mögliche rechtliche Unsicherheiten
- Die Zweigniederlassung ist eine kostengünstige Einstiegslösung, birgt jedoch nicht zu unterschätzende steuerliche und juristische Risiken.
- Die laufenden Kosten (Buchhaltung, Steuerberatung, Verwaltung etc.) sind vergleichbar mit denen einer Tochtergesellschaft.
Es wird folglich klar zur Gründung einer eigenständigen Tochtergesellschaft (z. B. SAS) geraten.
- Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich
Vorteile | Nachteile |
• Vollständige Kontrolle über alle Geschäftsprozesse | • Hohe Investitionskosten und finanzielle Risiken |
• Möglichkeit zur Anpassung von Produkten und Dienstleistungen an lokale Bedürfnisse | • Komplexere rechtliche und regulatorische Anforderungen |
• Positive Wahrnehmung durch französische Kunden („französischer Anbieter“) | |
• Steuerlich optimierbare Vergütung des GF bei grenzüberschreitender Tätigkeit & steuerlich begünstigte Dividendenausschüttungen bei Mutter-Tochter-Regime |
Beispiel: Société par Actions Simplifiée (SAS)
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Ein Gesellschafter genügt
- Keine Einschränkung hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz der Gesellschafter
- Sehr flexible Gestaltung von Geschäftsführung und Anteilseignerrechten
- Gründung ohne Notar möglich – vollständig durch französischen Anwalt
- Satzung kann per elektronischer Signatur unterzeichnet werden, Gründungsverfahren (schnell & digital möglich)
Vorteile der SAS als Tochtergesellschaft:
- Volle juristische Selbstständigkeit → klare Haftungsbegrenzung
- Besseres Standing bei Kunden & Behörden in Frankreich
- Steuervorteile bei grenzüberschreitender Geschäftsführung sowie steuerlich begünstigte Dividendenausschüttungen unter Anwendung des Mutter-Tochter-Regimes
Die SAS ermöglicht eine moderne, flexible und digital durchführbare Markteintrittslösung in Frankreich.
Vorteile | Nachteile |
• Schneller Marktzugang durch Akquisitionen oder Joint Ventures | • Hohe finanzielle Risiken und Integrationsherausforderungen, Kulturunterschiede |
• Bestehende Kundenbeziehungen & Mitarbeiter | • Abhängigkeit von der Leistung und Reputation des akquirierten Unternehmens |
• Nutzung bestehender Marktkenntnisse und Netzwerke | • Versteckte Altlasten & finanzielle Risiken |
- Formen der externen Expansion
- Share Deal: Erwerb von Anteilen (SARL) oder Aktien (SAS)
- Asset Deal: Erwerb eines Geschäftsbetriebs („Fonds de commerce“)
- Joint Venture / NewCo: gemeinsame Neugründung mit dem bisherigen Eigentümer
- Wichtige Prüfungen vor dem Erwerb (Due Diligence)
- Enge, exklusive (oder fast exklusive) Beziehungen zu einem Vertreter können zur Betriebsstättenbegründung führen.
- Auch arbeitsrechtliche Risiken bei faktischer Eingliederung möglich (Scheinselbstständigkeit).
- Arbeitsrecht: Kündigungsfristen, Sozialpläne, Personalvertretung
- Gewerberaummietrecht: eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten
- Steuern & Bilanzen: Analyse der letzten Geschäftsjahre
- Verträge & Rechte Dritter: Übertragbarkeit, Zustimmungsrechte
- IP-Rechte & Lizenzen: Inhaberschaft, Eintragungen, Verträge
- Garantien & rechtliche Absicherung:
- Umfassende Garantieerklärungen im Kaufvertrag
- Einbehalt eines Kaufpreisanteils auf Treuhandkonto
- Gewährleistungsfristen: i.d.R. abgestimmt auf Prüfungszeiträume (z. B. 3 Jahre rückwirkend)
Flexible Präsenz ohne eigene Struktur:
- Geringe Anfangskosten, schneller Einstieg
- Begrenzte Kontrolle, Risiken der Vertreterbetriebsstätte möglich
Niederlassung:
- Eigene Präsenz & Marktsteuerung
- Steuerliche & rechtliche Risiken, ähnliche laufende Kosten wie Tochtergesellschaft
Tochtergesellschaft (z. B. SAS)
- Volle rechtliche Selbstständigkeit, steuerlich optimierbar
- Professionelle Außenwirkung & Vertrauen bei Kunden
- Moderne, digitale Gründungsverfahren möglich
- Höhere Anfangsinvestitionen, aber klare Struktur und Sicherheit
Externes Wachstum (Akquisition / Joint Venture)
- Schneller Zugang, Nutzung bestehender Strukturen
- Integrations- & Haftungsrisiken → gründliche Prüfung erforderlich
Für ausführlichere Informationen, sehen Sie sich die Aufzeichnung unseres Webinars an.
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