Präsentationsunterlagen:

Erfolgreich rekrutieren in Frankreich:
Strategische und rechtliche Besonderheiten

Live-Webinar vom 28. Januar 2025
CBC & EPP Rechtsanwälte Avocats

I. Strategisches Recruiting

1. Markt- und Zielgruppenanalyse

  • Status Quo: Überblick über die Arbeitsmarktsituation in Frankreich (Fachkräftemangel, regionale Unterschiede).

2. Praktische Rekrutierungsstrategien

  • Rekrutierungskanäle: Wie deutsche Unternehmen die besten Kanäle in Frankreich nutzen können
  • Jobbörsen
  • Soziale Netzwerke (z.B. LinkedIn,…)
  • Kandidatenansprache: Kulturangepasste Kommunikation und Optimierung der Ansprache

3. Interkulturelle Kompetenz im Rekrutierungsprozess

  • Kulturelle Unterschiede: Wie Hierarchien, Entscheidungsprozesse und Arbeitskultur den Auswahlprozess beeinflussen
  • Bewerbungsgespräche: Do’s & Don’ts im Gespräch mit französischen Kandidaten
  • Schnelligkeit und Wertschätzung: Wie französische Talente überzeugt werden können

II. Rechtliche Besonderheiten

1. Einstellungsgespräche: Welche Vorschriften gelten hier?

  • Direkter Bezug zu  beruflichen Fähigkeiten des Bewerbers, keine persönlichen oder diskriminierenden Fragen
  • Keine sensiblen Themen (z.B. Gesundheit, Privatleben, Beruf von Verwandten, Alter); der Bewerber darf die Beantwortung verweigern (Frz. Kassationsgericht, Arbeitskammer, 6.09.2023 n°22-15.514 F-D)
  • Fragen zur Arbeitsorganisation gerechtfertigt, insbesondere bei atypischen Arbeitszeiten, Dienstreisen usw.
  • Auswahl des Bewerbers darf nicht auf diskriminierenden Kriterien beruhen (z.B. Schwangerschaft, Geschlecht), Sonderfälle ausgenommen (Art. L1142-1 frz. Arbeitsgesetzbuch).
  • Begründung einer Ablehnung nicht zwingend erforderlich; aber Empfehlung:  Gründe zum Schutz gegen Diskriminierungsklagen aufbewahren

2. Erstellung eines Arbeitsvertrags nach französischem Recht in 7 Schritten

1. Schritt: Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten?

  • Grundregel: Rechtswahl 
  • Grenzen: Schutzvorschriften des Staates, in dem/von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet
  • Sprache

2. Schritt: Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag?

  • Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags: immer möglich
  • Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags:
    • Nur in Ausnahmefällen möglich
    • Keine grundlose Befristung

3. Schritt: Tarifvertrag

Es gibt in Frankreich mehr als 500 allgemeinverbindliche Tarifverträge.

  • Ermittlung des anwendbaren Tarifvertrags:
    • Haupttätigkeit des Unternehmens
    • in bestimmten Fällen (z.B. Entsendung): Die vom entsandten Arbeitnehmer tatsächlich verrichtete Tätigkeit
    • Enthält wesentliche Bestimmungen (Mindestlohn, Einstufung, Arbeitszeit, Probezeit, Kündigungsfrist etc.)

4. Schritt: Einstufung des Arbeitnehmers

5. Schritt: Probezeit

6. Schritt: Festlegung der Arbeitszeit

7. Schritt: Vergütung

Mindestlohn:

  • Gesetz: Stand 01.01.2025 = 11,88 € brutto / Std.  = 1.801,80 € brutto / Monat (35 Std. / Woche)
  • Tarifvertrag: abhängig von Einstufung und Arbeitszeit

Variable Vergütung:

  • In einem separaten Schreiben festzulegen (Empfehlung)
  • Ziele zwingend am Anfang des Jahres vom Arbeitgeber festzulegen

Home Office

  • Kostenerstattung
  • Nutzungsentschädigung („indemnité de sujétion“)

Tätigkeitsbeschreibung: Muss dem Arbeitsvertrag möglichst detailliert als Anlage beigefügt werden.

3. Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich

In welchem Land sind die Sozialabgaben zu zahlen?

Grundsatz bei 100% Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat: Es gelten die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt.

Registrierungen und Anmeldungen

Zusatzversicherungen

  • Krankenzusatzversicherung
  • Tarifliche oder gewünschte Zusatzversicherungen, insbesondere Vorsorgeversicherung

Verpflichtende Zusatzversicherungen für französische Arbeitnehmer

  • Krankenzusatzversicherung („mutuelle“)
    • Pflicht!
    • Vorteil für den Arbeitnehmer und seine Familie
  • Vorsorge-Versicherung („prévoyance“)
    • Pflicht für Führungskräfte („cadre“)!
    • Abhängig vom Tarifvertrag auch für nicht-leitende Angestellte („non-cadre“)
  • Zusatzrentenversicherung („retraite complémentaire“)

Für ausführlichere Informationen, sehen Sie sich die Aufzeichnung unseres Webinars an.

Unsere Experten beraten Sie gerne: Nehmen Sie Kontakt mit ihnen auf!

 
Sandrine Boutez
Sandrine Boutez
Geschäftsführerin
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Aimée Levitre
Avocat
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