Insolvenz in Frankreich:
Sicherheiten und Rechte der Gläubiger
28. Juli 2025, Epp Rechtsanwälte Avocats
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Rechte besicherter Gläubiger in französischen Insolvenzverfahren.
- Anwendbares Recht und Geltungsbereich
- Folgen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Rechte des besicherten Gläubigers
- Zurückbehaltungsrechte des besicherten Gläubigers
- Bedeutung der Forderungsanmeldung
- Risiko bei Sicherheiten kurz vor Insolvenzeröffnung
- Fazit
1. Anwendbares Recht und Geltungsbereich
Im Falle eines Insolvenzverfahrens in Frankreich gelten die Vorschriften des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce), auch wenn der Gläubiger in Deutschland ansässig ist oder die Sicherheit nach deutschem Recht bestellt wurde. Beispielsweise richtet sich der Schutz eines deutschen Verkäufers mit einem Eigentumsvorbehalt nach französischem Insolvenzrecht, wenn der französische Käufer insolvent wird und sich die Ware in Frankreich befindet.
2. Folgen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich gelten zwei wesentliche Grundsätze:
- Zahlungsverbot: Forderungen, die vor dem Eröffnungsbeschluss entstanden sind, dürfen nicht mehr beglichen werden.
- Individuelles Vollstreckungsverbot: Gläubiger dürfen weder Zahlungen direkt einfordern noch das Vermögen des Schuldners pfänden.
Diese Grundsätze betreffen alle Gläubiger, auch diejenigen mit Sicherheiten. Die zu ihren Gunsten bestellte Sicherheit bleibt bestehen und gewährt verschiedene Vorteile.
3. Rechte des besicherten Gläubigers
Die Rechte besicherter Gläubiger variieren je nach Art der Sicherheit und der Phase des Insolvenzverfahrens. In Frankreich unterscheidet man zwischen:
- Erhaltungs- oder Sanierungsverfahren (procédure de sauvegarde bzw. redressement judiciaire): Hier sollen die Geschäftstätigkeiten des Schuldners aufrechterhalten werden. Gläubiger mit Sicherungsrechten können diese grundsätzlich nicht geltend machen; ihre Rechte sind “eingefroren”. Nur wenn der Gläubiger im Besitz der verpfändeten Sache ist, verfügt er über ein Zurückbehaltungsrecht.
- Liquidationsverfahren (liquidation judiciaire): Hier endet die Geschäftstätigkeit des Schuldners. Sicherungsrechte können wieder aktiv geltend gemacht werden, indem die Verwertung des Pfandgutes bei Gericht beantragt wird. Gläubiger mit dinglichen Sicherheiten stehen jedoch in Konkurrenz zu bevorrechtigten Gläubigern, die aufgrund gesetzlicher Regelungen Vorrechte genießen.
4. Zurückbehaltungsrechte des besicherten Gläubigers
- Tatsächliches Zurückbehaltungsrecht: Wenn der Gläubiger im Besitz der Pfandsache ist, kann er deren Herausgabe verweigern, bis seine Forderungen vollständig beglichen sind. Dieses Recht gilt sowohl im Erhaltungs- und Sanierungsverfahren als auch im Liquidationsverfahren.
- Fiktives Zurückbehaltungsrecht: Auch ohne physischen im Besitz der Pfandsache zu sein (beispielsweise beim besitzlosen Pfandrecht), kann dem Gläubiger ein gesetzliches fiktives Zurückbehaltungsrecht zustehen. Dieses Recht wird im Liquidationsverfahren wirksam, indem der Verkaufserlös vorrangig dem Gläubiger zugewiesen wird.
5. Bedeutung der Forderungsanmeldung
Die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle ist für besicherte Gläubiger entscheidend. Eine nicht wirksam angemeldete Forderung erlischt, und damit auch die zugehörige Sicherheit. Beispielsweise kann bei einer nicht angemeldeten Forderung keine Klage mehr gegen den Bürgen erhoben werden.
6. Risiko bei Sicherheiten kurz vor Insolvenzeröffnung
Sicherheiten, die in der sogenannten Verdachtsperiode (Zeitraum unmittelbar vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens) bestellt werden, können für nichtig erklärt werden. In diesem Fall verliert der besicherte Gläubiger seinen bevorzugten Rang und wird nachrangig behandelt.
Fazit
Besicherte Gläubiger müssen die Regelungen des französischen Insolvenzrechts beachten, wenn ihr französischer Geschäftspartner insolvent ist.
Eine frühzeitige und vor allem ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung sowie die Prüfung der Rechtsfolgen der Insolvenzeröffnung auf die bestellt Sicherheit sind unerlässlich, um im Insolvenzfall bestmöglich geschützt zu sein.
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