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Das Versicherungs­makler­geschäft in Frankreich

Dezember 2021, Roederer

Wenn Sie Ihren französischen Versicherungsmakler wechseln oder einen neuen Versicherungsmakler beauftragen möchten, um Ihre Interessen in Frankreich zu vertreten, dann ist es üblich, ihn formell durch Unterzeichnung eines Maklervertrags zu beauftragen. Ein solcher Vertrag kann vom Makler ausgearbeitet und zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang gibt es keine spezifischen Gesetze. Die Handhabung wird vielmehr durch den in der Versicherungsbranche vorliegenden Berufsethos geregelt.

Je nach Kontext gibt es zwei Arten der Beauftragung eines Maklers:

1. Sie möchten Ihren französischen Makler vor Ort wechseln: Verwaltungsauftrag und Kündigung mit sofortiger Wirkung

Mit dieser Beauftragung kann der neue Versicherungsmakler, der vom Kundenunternehmen oder vom Makler seiner Muttergesellschaft ausgewählt wurde, die Interessen des Unternehmens gegenüber den Versicherern, die seine Risiken zum Zeitpunkt der Maklervertragsunterzeichnung abdecken, zu vertreten.

Hiermit wird er bevollmächtigt, Folgendes abzuwickeln:

  • Die Durchführung aller während der Vertragslaufzeit notwendigen Verwaltungshandlungen; z. B. das Hinzufügen eines neuen Gebäudes, eines neuen Autos oder auch die Übermittlung von Daten, die mit der Anpassung der umsatzbasierten Prämien zusammenhängen.
  • Die Analyse des Versicherungsmarktes unter Berücksichtigung der relevanten Risiken und anschließende Kontaktaufnahme zu einem geeigneten Versicherer, der den mit dem Mandanten festgelegten Anforderungen gerecht wird.
  • Die Kündigung der Versicherungspolice zum Ablaufdatum gemäß der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfrist mit dem Versicherer, um einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer oder die Verlängerung des Vertrags mit demselben Versicherer zu vereinbaren.
  • Die Abwicklung von Schäden, die nach der Beauftragung als neuer Versicherungsmakler eintreten.

Erhält der Versicherungsmakler eine Beauftragung mit sofortiger Wirkung, so übernimmt er die Verwaltung der bestehenden Verträge im Laufe des Jahres, wird jedoch erst zum nächsten Stichtag und unter der Voraussetzung, dass der Vertrag gekündigt wird, auf Provisionsbasis vergütet.

Aus diesem Grund muss ein solcher Maklervertrag eine Kündigung vorsehen; somit kann der Makler den Versicherungsvertrag bei dem mit dem Mandanten gemeinsam gewählten Versicherer (derselbe Versicherer oder ein anderer) neu abschließen.

Sollten mehrere Maklerverträge bei verschiedenen Versicherungsmaklern unterzeichnet werden, dann ist gegenüber dem Versicherer die zuletzt erteilte Beauftragung wirksam.

Die Unterzeichnung eines solchen Auftrags ermächtigt nicht zur Verwaltung von Schäden, die vor seiner Unterzeichnung eingetreten sind. Hierfür ist der vorherige Versicherungsmakler zuständig.

Lediglich mit Erteilung eines Sonderauftrags betreffend die Verwaltung von einem oder mehreren früheren Schäden kann die Verwaltung dieser Ereignisse dem neuen Versicherungsmakler übertragen werden. Diese Beauftragung kann eine Vergütung vorsehen.

2. Sie möchten sich in Frankreich niederlassen und haben noch keinen Versicherungsmakler: Die Beauftragung eines französischen Versicherungsmaklers

Wenn Sie noch keinen französischen Versicherungsmakler haben, ist die Situation einfacher: Das Kundenunternehmen beauftragt den ausgewählten französischen Makler, der zunächst eine Risikobewertung vornimmt und dann mit den zuständigen Versicherern in Kontakt tritt.

Mit der untenstehenden Übersicht möchten wir dieses Verfahren am Beispiel einer Zusammenarbeit mit uns von Roederer veranschaulichen:

Haben Sie Fragen oder wünschen Beratung? Kontaktieren Sie uns gern.

Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da!

 
Paula Schulenburg, FFU
Paula Schulenburg
Leiterin Kommunikation & Partnernetzwerk
+49 (0) 7221 9227038
schulenburg@ffu.eu

FFU ist eine Informationsplattform, die eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

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