Zehnjährige Herstellerhaftung in Frankreich
Februar 2023, Roederer
Für Bauunternehmer gilt in Frankreich eine zehnjährige Gewährleistungsgarantie: Diese kann aber auch auf die Hersteller von Baumaterialien ausgeweitet werden.
Laut dem französischen Recht haftet der Hersteller eines Bauwerks, eines Bauwerksteils oder eines Ausrüstungsgegenstands, das/der so konzipiert und hergestellt wurde, dass es/er im Gebrauchszustand bestimmten, im Voraus festgelegten Anforderungen genügt, gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen des Werkunternehmers, der das betreffende Bauwerk, den betreffenden Bauwerksteil oder den betreffenden Ausrüstungsgegenstand unverändert und gemäß den Vorgaben des Herstellers eingesetzt hat.
Aber was genau bedeutet diese Haftung? Unterliegen Sie ihr in Ihrer Eigenschaft als Hersteller? Hierauf wollen wir in diesem Artikel eingehen.
Wer gilt im Sinne des französischen Rechts als Hersteller?
Als Hersteller, die zum Abschluss einer zehnjährigen Baugewährleistungsversicherung („assurance décennale“) eventuell verpflichtet sind, gelten all diejenigen, die ein Bauwerk, einen Bauwerksteil oder einen der Ausrüstungsgegenstände herstellen.
So kann ein Hersteller von versetzbaren Trennwänden, von Wärmepumpen oder auch von Fenstern unter diese Pflicht fallen.
Den Herstellern gleichgestellt sind außerdem:
- diejenigen, die ein im Ausland hergestelltes Bauwerk, einen im Ausland hergestellten Bauwerksteil oder einen im Ausland hergestellten Ausrüstungsgegenstand eingeführt haben.
- diejenigen, die ein Bauwerk, einen Bauwerksteil oder einen Ausrüstungsgegenstand, das/der im Ausland hergestellt wurde, als ihr Werk ausgeben, indem sie ihren Namen, ihr Markenzeichen oder ein anderes Kennzeichen darauf anbringen.
Hersteller von Elementen, die eine gesamtschuldnerische Haftung begründen können („EPERS“)
Ein Hersteller, der die folgenden vier Bedingungen kumulativ erfüllt:
- er führt einen Entwicklungsauftrag aus,
- er stellt ein Produkt her, das für einen besonderen Zweck bestimmt ist;
- er erfüllt mit seinem Produkt im Vorfeld festgelegte und genau definierte Anforderungen,
- seine Produkte können ohne Änderungen auf der Baustelle eingesetzt werden,
gilt als Hersteller von Elementen, die eine gesamtschuldnerische Haftung begründen können („EPERS“), und unterfällt der Verpflichtung, eine zehnjährige Baugewährleistungsversicherung abzuschließen.
Die Produkte und Hersteller werden von Fall zu Fall geprüft. Die Beratung durch einen in diesem Bereich erfahrenen Versicherungsexperten ist daher für den Abschluss der notwendigen Versicherungen erforderlich.
Als Elemente, die eine gesamtschuldnerische Haftung begründen können („EPERS“), werden zum Beispiel Innentreppen, Sonnenkollektoren, Sanitäranlagen, Dachstühle usw. betrachtet.
Nicht als „EPERS“ gelten beispielsweise Dämmplatten, Dichtungen, Dachziegel, Fliesen usw.
Der Hauptunterschied besteht darin, dass eine Massenfertigung ohne Anpassung auf einer Baustelle nicht unter den Begriff „EPERS“ fällt.
Die Folgen der Einstufung als „EPERS“
Die Qualifikation als „EPERS“ führt zu einer zehnjährigen Haftung ab Abnahme des Bauwerks. Der Hersteller ist somit gezwungen, eine zehnjährige Baugewährleistungsversicherung abzuschließen, um diese Art von Risiko abzudecken. Diese Versicherung übernimmt die Reparatur der Schadensursache und je nach Fall auch die Folgeschäden.
Wie finde ich eine zehnjährige Baugewährleistungsversicherung?
Verschiedene Versicherer bieten in Frankreich den Abschluss von zehnjährigen Baugewährleistungsversicherungen an. Um Angebote zu erhalten, muss allerdings ein vollständiges Dossier zusammengestellt werden.
Um Sie hierbei zu unterstützen, stehen Ihnen unsere deutsch-französischen Experten zusammen mit der spezialisierten Bauabteilung zur Verfügung, um die Unterlagen zusammenzustellen, Angebote bei Versicherern anzufordern, diese zu verhandeln und Ihnen die notwendigen Empfehlungen zu geben, damit Sie in der Lage sind, DEN richtigen Versicherer auszuwählen.
Wenn Sie einen Vertrag über uns abschließen, begleiten wir Sie bei all Ihren Projekten (Tätigkeitsentwicklungen, Validierung von Arbeiten mit nicht gängigen Techniken usw.) und kümmern uns um die Entwicklung Ihres Versicherungsschutzes und die Bearbeitung Ihrer eventuellen Schadensfälle.
Roederer ist ein wesentlicher Akteur in der Welt des Bauwesens und stellt sein Know-how tagtäglich in Ihren Dienst.