Sozialversicherung in Frankreich:
Krankenzusatzversicherung
März 2024, Roederer
Das Sozialversicherungssystem in Frankreich kann große Unterschiede zu den Systemen aufweisen, die in Deutschland, der Schweiz oder auch in Österreich bekannt sind.
Das französische System der Zusatzsozialversicherung sieht zahlreiche Verpflichtungen für Unternehmen vor, die ihren Arbeitnehmern unter gewissen Umständen in den Bereichen der Gesundheit und der Vorsorge zwingend Zusatzversicherungen anbieten müssen.
Bei der Einstellung Ihrer französischen Arbeitnehmer sollten Sie sich daher unbedingt mit diesem Thema befassen und in Erfahrung bringen, ob auch Sie entsprechenden Verpflichtungen unterliegen und ob Sie die Vorgaben des für Ihren Tätigkeitsbereich geltenden Tarifvertrags erfüllen.
Heutzutage ist der Sozialschutz nicht nur ein notwendiger Faktor für die Compliance Ihrer französischen Einheit, sondern auch ein Attraktivitätskriterium für die Arbeitnehmer, die Sie einstellen möchten. Aufgrund des Arbeitskräftemangels in bestimmten Tätigkeitsbereichen in Frankreich ist diesem Punkt daher eine besondere Beachtung beizumessen. Das Angebot von Versicherungsgarantien, die über den Standard hinausgehen, kann für die Arbeitnehmer zu einem entscheidenden Kriterium bei der Wahl eines Unternehmens werden.
In Frankreich umfasst der Sozialschutz die Bereiche Vorsorge, Krankenzusatzversicherung, Zusatzrente und Rentensparen.
In diesem Artikel analysieren wir das französische System der kollektiven Krankenzusatzversicherung.
Seit 2016 sind alle Arbeitgeber im privaten Sektor verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine kollektive Krankenzusatzversicherung anzubieten und sich mit mindestens 50 % am Beitragssatz zu beteiligen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers.
Der Versicherungsvertrag kann auf die anspruchsberechtigten Familienmitglieder des Arbeitnehmers ausgedehnt werden, entweder auf obligatorischer oder auf freiwilliger Basis, wobei Letzteres angesichts der Verpflichtung, alle Arbeitnehmer zu versichern, häufiger der Fall ist.
Eine betriebliche Krankenzusatzversicherung („mutuelle de santé d’entreprise“ oder „complémentaire de santé d’entreprise“) gewährleistet den Arbeitnehmern eine ergänzende Erstattung ihrer Gesundheitskosten über den von der gesetzlichen Krankenkasse erstatteten Teil hinaus.
Im Gegensatz zu individuellen Zusatzversicherungen haben betriebliche Krankenzusatzversicherungen einen kollektiven Charakter und schützen alle Arbeitnehmer und Führungskräfte eines Unternehmens. Sie bieten Garantien in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen an, die der französische Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem sogenannten „verantwortlichen Vertrag“ eingeführt hat (Ziel des „verantwortlichen Vertrags“ ist es, Patienten und Akteure im Gesundheitswesen in die Verantwortung zu nehmen, um das Defizit der französischen Krankenversicherung zu verringern. Die Patienten werden zu einer verantwortungsvollen Verursachung ihrer Gesundheitskosten angehalten: Konsultation eines einzigen, registrierten Hausarztes („médecin traitant“), Einhaltung eines koordinierten Behandlungsverlaufs…).
Aus dem gegebenenfalls auf ein Unternehmen anwendbaren Tarifvertrag oder aus einer eventuell geltenden Branchenvereinbarung geht hervor, ob das Unternehmen zur Einrichtung einer Vorsorge- und Zusatzkrankenversicherung verpflichtet ist.
Besteht die Pflicht zur Einrichtung einer Zusatzverpflichtung, stehen dem Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Einseitiger Beschluss des Arbeitgebers: So wird vorrangig in Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten verfahren.
- Betriebsvereinbarung, die mit den Sozialpartnern des Unternehmens unterzeichnet wird.
- Vereinbarung im Wege eines Referendums, dessen Umsetzung sich jedoch als kompliziert erweisen kann.
Das Unternehmen muss, sobald es sich für die Art der Einrichtung einer Krankenzusatzversicherung entschieden hat, ein schriftliches Dokument erstellen, in dem die Funktionsweise des Versicherungsvertrags beschrieben wird. Dieses Dokument unterliegt einem besonderen Formalismus. Hierbei kann sich das Unternehmen unterstützen lassen, damit gewährleistet ist, dass dieses Dokument mit den Vorgaben der URSSAF (französische Sozialversicherungsbehörde), die es kontrollieren kann, übereinstimmt.
In allen Fällen handelt das Unternehmen den Vertrag selbst aus und betreut seine Umsetzung zusammen mit den von ihm ausgewählten Versicherungsträgern.
Nicht alle „klassischen“ Versicherer in Frankreich bieten Lösungen für Unternehmen an, die keine Tochtergesellschaft in Frankreich haben. Das Bestehen einer Struktur in Frankreich ist in den meisten Fällen eine Voraussetzung für ein Versicherungsangebot in diesem Bereich.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihren Rechtsberatern in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Rechtsstruktur in Frankreich zu gründen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, bieten eine begrenzte Anzahl von Versicherern dennoch Lösungen an. Unser Expertenteam kann Ihre Situation gern individuell analysieren.
Die Roederer-Gruppe, ein anerkannter Spezialist für die soziale Absicherung von Arbeitnehmern, begleitet Sie unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens, damit Sie eine Versicherungslösung finden, die den Vorschriften Ihres Tarifvertrags entspricht und die es Ihnen ermöglicht, das beste Angebot für Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitnehmer zu wählen.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Kostenvoranschlag anfordern möchten, können Sie sich sehr gern an unsere Experten wenden!