Die persönliche Haftpflichtversicherung für
Geschäftsführer in Frankreich
August 2021, Roederer
Der Unternehmensleiter verfügt rechtlich über die Befugnis der Verwaltung, Führung, Vertretung und Kontrolle der Firma.
Er ist entweder rechtlicher oder faktischer Geschäftsführer: In beiden Funktionen trifft er täglich Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen und trägt eine große Verantwortung. Als rechtliche Leiter sind sie in der Ausübung ihrer Tätigkeiten den Gesetzesvorschriften oder der Satzung des Unternehmens unterworfen (z.B. der Präsident oder der Geschäftsführer). Ein faktischer Leiter dagegen ist eine Privatperson, die im Unternehmen angestellt ist.
Seine Aufgaben umfassen die Verwaltung bzw. Kontrolle, wobei diese mit einem Gesellschaftsmandat oder ohne, und mit oder ohne Bevollmächtigung ausgeübt werden. Im Falle eines Fehlverhaltens kann er in diesem Rahmen persönlich in die Haftung genommen werden.
Es kommt heutzutage immer häufiger vor, dass gegen leitende Führungskräfte geklagt wird. Kläger sind im Allgemeinen Aktionäre, Teilhaber, Arbeitnehmer, Gläubiger oder Tarifpartner. Die Versicherungsbranche hat eine Deckung des Vermögens der Gesellschaft eingeführt: den Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag.
Geschäftsführer sind oft in dem Glauben, dass diese Art von Deckung ausreichend ist, um sich persönlich gegen die Klagen von Dritten zu schützen. Das ist nicht der Fall. Die Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Unternehmens bei Körper-, Sach- oder Vermögensschäden an Dritten, die im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens entstehen. Die persönliche Haftung der Unternehmensleiter bei Fehlentscheidungen ist jedoch über diesen Vertrag nicht gedeckt.
Ein rechtlicher oder faktischer Geschäftsführer ist im Falle einer persönlichen Anklage gegen Geschäftsführungsfehler nicht gedeckt, auch nicht bei Bestehen einer GmbH Struktur (SARL in Frankreich).
Wenn kein Versicherungsschutz besteht, muss der Geschäftsführer die Anwaltskosten und den eventuellen Schadensersatz allein und aus seinem persönlichen Vermögen zahlen. Es existiert jedoch eine Lösung zur Deckung der persönlichen Haftung des Geschäftsführers: die sogenannte „Haftpflichtversicherung für Geschäftsführungsorgane“, besser bekannt unter der Bezeichnung „Directors and Officers Liability“ (D&O). Diese Lösung bietet Geschäftsführern den bestmöglichen Haftungsschutz.
Eine solche Versicherung kann von der Gesellschaft weltweit abgeschlossen werden, sodass die Deckung der Muttergesellschaft auch auf Leiter der Tochtergesellschaften oder Filialen ausgeweitet werden kann.
1. Die Versicherten
- Alle rechtlichen und faktischen aktiven oder ehemaligen Geschäftsleitungsorgane – einschließlich ihrer Rechtsnachfolger und Ehegatten. Die Versicherten werden im Vertrag nicht namentlich angeführt. Neue Geschäftsleitungsorgane werden automatisch gedeckt.
z.B.: Verwaltungs- und Finanzleiter, Leiter der juristischen Abteilung, Compliance Officer etc.
- Eine in verschiedenen Fällen, wie beispielsweise bei unteilbarem Verschulden, versicherte juristische Person.
2. Die Deckung des „D&O“-Vertrags
Die Hauptdeckung betrifft:
- Verteidigungskosten in zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Belangen
- zivilrechtliche Haftung des Geschäftsleiters (Schadensersatz)
Ergänzend wird Folgendes gedeckt:
- Rufverletzung,
- psychologische Unterstützung,
- Beraterkosten,
- Strafkaution
Allgemein gibt es bei dieser Deckung für Privatpersonen keinen Selbstbehalt.
3. Beispiele von Schäden
Die häufigsten Schäden betreffen Folgendes:
- Verstöße gegen Hygiene-, Sicherheits- und Umweltvorschriften,
- Verstöße gegen Anordnungen der frz. Datenschutzbehörde (CNIL),
- Ansprüche im Zusammenhang mit Geschäftsführungsfehlern, z.B. Vermögensmängel
- Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen,
- verspätete Insolvenzanmeldung,
- Mobbing,
- usw.
Nicht gedeckt werden:
- strafrechtliche Geldbußen (im französischen Recht sind diese nicht versicherbar),
- Fahrlässigkeit,
- usw.
4. Konjunkturbedingte Aspekte
Um einen solchen Vertrag abzuschließen, benötigt der Versicherer Nachweise über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Im aktuellen Wirtschaftsklima ist es daher manchmal schwierig, für Unternehmen mit einer schlechten Finanznote einen Versicherer zu finden.
Außerdem gab es auf dem US-Markt in den letzten Jahren eine hohe Schadenquote, da es besonders im Zusammenhang mit Vorfällen von #MeToo zu zahlreichen Forderungen wegen persönlichen Versagens von Geschäftsleitungsorganen kam.
Diese Ereignisse hatten starke Nachwirkungen weltweit, und auch insbesondere auf dem europäischen Markt.
Darüber hinaus sind auch im Zuge der COVID19-Krise eine Vielzahl an Schäden entstanden: z.B. Klagen gegen die Geschäftsleitungsorgane, die gegen Hygienevorschriften verstoßen haben. Selbiges gilt auch in Bezug auf Insolvenzen.
Kurzum, es ist immer interessant, dieses Thema mit Fachleuten zu erörtern. Gern können Sie sich an das Roederer-Team wenden!
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