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Haftpflichtversicherung für Unternehmen in Frankreich

August 2022, Roederer

Wenn Sie ein Geschäft in Frankreich oder im Ausland gründen oder ausbauen, können Sie Ihren Kunden, Ihren Arbeitnehmern oder Subunternehmern Schäden zufügen, welche materieller, körperlicher oder immaterieller Art sein können.

Je nachdem, in welcher Beziehung Sie zu Dritten stehen, kann Ihre Haftung auf Grundlage der vertraglichen Haftung oder der Verschuldenshaftung geltend gemacht werden.

In dem Falle, wo die Haftung nachgewiesen wurde, könnten Sie zu Schadensersatz verpflichtet sein, der sich dann nach dem erlittenen Schaden bestimmen lässt.

Es kann daher besonders sinnvoll für Sie sein, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die genau gegen diese Art von Risiken absichert. In Frankreich sind alle Unternehmen, die einige bestimmte Tätigkeiten ausüben, verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt für reglementierte Berufe (wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare usw.) aber auch für Berufe, die im Baugewerbe tätig sind (durch die zehnjährige Haftpflichtversicherung).

Für alle anderen Tätigkeiten, für die keine Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung besteht, kann es trotzdem sehr empfehlenswert sein, diese abzuschließen. Tatsächlich kann es bei bestimmten Anschuldigungen oder Ansprüchen um viel Geld gehen, was das eigentliche Überleben einer Gesellschaft gefährden könnte.

Man muss sich wirklich darüber im Klaren sein, dass die französische Gesetzgebung im Vergleich zur deutschen in einigen Punkten sehr besonders und ziemlich spezifisch ist. Dies kann zu spezifischen Risiken führen, die möglicherweise nicht durch deutsche Versicherungsverträge abgedeckt sind.

Wenn Sie zum Beispiel Arbeitnehmer einstellen und ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gemeldet wird, können Sie selbst in Anspruch genommen werden. Aufgrund des unentschuldbaren Fehlverhaltens des Arbeitgebers ist dies nämlich möglich, wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer nicht nachgekommen sind. Dieser Versicherungsschutz gibt es in anderen Ländern nicht und muss daher in Frankreich mit einer lokalen französischen Versicherung speziell abgedeckt werden. Ansonsten sind Sie nicht versichert.

Und genau um das Vermögen Ihrer Gesellschaft zu sichern, steht Roederer Ihnen zur Seite und berät Sie gerne bei der Einschätzung Ihrer Risiken sowie bei der Suche nach der besten Versicherung. Die Fähigkeit, sich mit dem richtigen Ansprechpartner vor Ort zu umgeben, ist der Schlüssel zum Erfolg!

Hier finden Sie weitere Artikel zu spezifischeren Themen der Haftpflichtversicherung für Unternehmen in Frankreich:

  • Antizipation der Konsequenzen einer Klage wegen „unentschuldbaren Verschuldens“ des Arbeitsgebers in Frankreich
  • Immaterielle Schäden in Frankreich
  • Die persönliche Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer in Frankreich
  • Umwelthaftpflichtversicherung in Frankreich
  • Haftung und Versicherung des Mieters in Frankreich

Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da!

 
Paula Schulenburg, FFU
Paula Schulenburg
Leiterin Kommunikation & Partnernetzwerk
+49 (0) 7221 9227038
schulenburg@ffu.eu

FFU ist eine Informationsplattform, die eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

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